Gesundheitswesen in Corona-Zeiten: Erfolgte Unterstützung für Intensivbetten in München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE./Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 12.8.2020
Antwort Beatrix Zurek, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„In der ARD Sendung ‚Kontraste‘ am Donnerstag, 16. Juli 2020, wurde berichtet, dass die Bundesregierung darüber rätsele, wo die gewährten 534 Mio. Euro für neue Intensivbetten – 50.000 Euro pro Stück – letztendlich geblieben seien. Denn damit hätten rund 40.000 Betten für intensiv behandlungsbedürftige Patient*innen eingerichtet werden können. Das Register der ‚Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin‘ (DIVI) weist aber nur 32.400 Betten aus. Die Bundesregierung hat die Länder aufgefordert, diese Abweichungen bis zum 10. Juli auf- zuklären. ‚Wir reden hier über eine Förderungssumme von 350 Mio. Euro‘ wird ein Vorstandsmitglied der Krankenkasse Viactic BKK zitiert. Darüber hinaus erhält jede Klinik für jedes freigehaltene Bett eine Ta- gespauschale von 560 Euro!“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Zunächst bedanke ich mich für die Fristverlängerung und kann die einzelnen Punkte Ihrer Anfrage wie folgt beantworten:
Frage 1:
Wie viele Mittel des Bundes flossen an Krankenhäuser in der Landeshauptstadt,
-an private Kliniken,
- an staatliche Kliniken,
- an die München Klinik gGmbH?
Antwort:
Da das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) in der Sache über keine Zuständigkeiten verfügt, liegen dem RGU dazu keine Daten vor. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) teilte dazu Folgendes mit: „Für zusätzlich geschaffene Intensivkapazitäten (…) wurden in Bayern noch keine Mittel ausbezahlt. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium Anfang Juni den Ländern Hinweise zur Auszahlung der Mittel übersandte, befindet sich das zuständige Landesamt für Pflege sowie das BayerischeGesundheitsministerium in einer Abklärung mit dem Bundesgesundheitsministerium über die Modalitäten zur Auszahlung.
Über die Empfänger und die Größenordnung von Ausgleichszahlungen für freigehaltene Betten liegen uns keine Informationen vor.“
Die anschließende Anfrage beim Landesamt für Pflege wurde durch dieses wie folgt beantwortet:
„Wir haben Ihre Bitte geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir aus Datenschutzgründen (§ 35 Abs. 4 SGB I i.V.m. § 67 Abs. 2 Satz 2 SGB X und § 108 SGB V, § 28 Abs. 1 KHG) i.V.m. Art. 30 BayVwVfG leider keine Auskünfte zu den gewährten Ausgleichszahlungen und freigehaltenen Bettenkapazitäten der Münchener Kliniken erteilen können. Durch die Bezifferung von Gesamtsummen an Ausgleichszahlungen bzw. Fördergeldern für Intensivbetten könnten Rückschlüsse auf die einzelnen Einrichtungen geschlossen werden und damit Betriebsgeheimnisse verletzt werden.
Wir bitten um Verständnis und können Sie zur Ermittlung der benötigten Zahlen nur an die Münchener Kliniken selbst verweisen.“
Auf die Anfrage bei der München Klinik gGmbH (MüK) teilte diese mit, dass sie mit Stand 13.10.2020 noch kein Geld für die Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit gem. COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz erhalten habe.
Frage 2:
Wie viele Betten für intensiv behandlungsbedürftige Patienten wurden mit diesen Mitteln neu eingerichtet? (bitte aufgliedern s.o.)
Antwort:
Das RGU verweist auf die Antwort zu Frage 1.
Die MüK berichtet, dass bis zum 30.9.2020 Anträge für 155 zusätzliche intensivmedizinische Behandlungskapazitäten gestellt wurden.
Frage 3:
Für wie viele Betten wurde eine Tagespauschale (für ein freigehaltenes Bett) beantragt? (bitte aufgliedern s.o.)
Antwort:
Das RGU verweist auf die Antwort zu Frage 1.Die MüK teilt dazu mit:
„Die sog. Ausgleichszahlung wird ermittelt, indem die Krankenhäuser täglich, beginnend mit dem 16.3.2020, von der Zahl der im Jahresdurchschnitt 2019 pro Tag voll- und teilstationär behandelten Patientinnen und Patienten (Referenzwert) die Zahl der am jeweiligen Tag stationär behandelten Patientinnen und Patienten abziehen. Sofern das Ergebnis größer Null ist, ist dieses mit der entsprechenden tagesbezogenen Pauschale zu multiplizieren (vgl. COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz). Bis zum Buchungsdatum 29.9.2020 waren bei der München Klinik gGmbH 49,91 Mio. Euro eingegangen.“