Mit gutem Beispiel voran – Bürgermeister verzichten auf Dienstwagen
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Rathaus Umschau 224 / 2020, veröffentlicht am 20.11.2020
Mit gutem Beispiel voran – Bürgermeister verzichten auf Dienstwagen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 27.5.2020
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 27.5.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Aufgrund der Vielzahl an eng getakteten und oftmals bis in die späten Abendstunden dauernden (Außen-)Termine sind Dienstwagen für meine beiden Kolleginnen und mich zur Bewältigung der Aufgabenfülle unverzichtbar. Wie Ihnen Parteikolleg*innen in vergleichbaren Ämtern sicher zahlreich bestätigen können, werden Fahrten mit dem Dienstwagen auch regelmäßig zum Arbeiten genutzt (Lesen von Akten, Führen von vertraulichen Gesprächen mit Mitfahrenden/Telefonaten etc.). Auch diesbezüglich erscheint mir Ihr Vorschlag, Radl-Rikschas zu nutzen, nicht zielführend.
Damit die in Rede stehenden Dienstfahrzeuge, deren geldwerter Vorteil von den Nutzer*innen übrigens versteuert wird, auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, wurden diese im Jahr 2016/2017 auf Plug-In-Hybridfahrzeuge umgestellt; der Dienstwagen der 2. Bürgermeisterin wurde unlängst durch ein reines Elektrofahrzeug ersetzt.
Dort, wo es Terminkalender, Fahrtzeiten, Verkehrsanbindung und auch die Amtsgeschäfte zulassen, nutzen wir immer wieder Radl, ÖPNV oder gehen einfach mal zu Fuß!
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.