Seit Wochenbeginn erhalten Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, zusätzlich zur ohnehin vorgeschriebenen schriftlichen Quarantäneanordnung umfassende Informationen sowie eine Liste, in die sie ihre engen, infektionsrelevanten Kontakte (https://t1p.de/Kontaktpersonenliste) eintragen und direkt an das Gesundheitsamt zurückschicken können. Dies wird, so die erste Bilanz des Gesundheitsamtes, sehr gut angenommen.
Die Infizierte Person (IP) wird außerdem gebeten, umgehend ihre engen Kontaktpersonen (KP1) im privaten als auch beruflichen Umfeld über die erforderliche Quarantäne zu informieren.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass sich Personen mit infektionsrelevanten Kontakten (KP1) gemäß Allgemeinverfügung (https://t1p.de/allgemeinverfuegungKp1) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) unverzüglich bis zum Ablauf des 14. Tags nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten Covid-19-Fall in Quarantäne begeben müssen. Als KP1 gilt nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI), wer länger als 15 Minuten näher als 1,5 Meter ohne Mund-Nasen-Schutz Kontakt mit einer Infizierten Person hatte. Infizierte Personen und enge Kontaktpersonen (KP1) dürfen während der Zeit der Quarantäne beziehungweise Isolation die Wohnung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen. Der zeitweise Aufenthalt in einem zur Wohnung gehörenden Garten, auf einer Terrasse oder einem Balkon ist alleine gestattet.
Alle Informationen für positiv Getestete und ihre engen Kontaktpersonen gibt es auch unter muenchen.de/corona