SV Stadtwerke München e.V. erhalten! Sporthalle auf dem Dach des Betriebshofes prüfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Isabella Fiorentino- Wall, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz und Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt – Fraktion) vom 14.2.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie haben beantragt, dass die Stadtverwaltung und die Stadtwerke München GmbH den Bau einer mehrgeschossigen Gebäudestruktur auf dem Areal des jetzigen Tram-Betriefshofes an der Ständlerstraße prüfen soll. Während im ebenerdigen Geschoss alle derzeit geplanten Nutzungen des neuen Tram-Betriebshofes untergebracht werden, soll für das Geschoss darüber unter anderem für den SV Stadtwerke München e.V. die Errichtung einer Sporthalle inkl. Fußball-Spielfläche auf dem Hallendach geprüft werden.
Noch vor Abschluss der aktuellen Planungen zum neuen Tram-Betriebshof sollen die Ergebnisse dem Sportausschuss vorgelegt werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworten wir Ihren Antrag im Folgenden als Brief, in dem die weitere Vorgehensweise geschildert wird. Zudem wird in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 8.12.2020 die Umgestaltung des neuen Tram-Betriebshofes in der Ständlerstraße detailliert erläutert (SV-Nr. 20-26/V 01816).
Wir haben hierzu die Stadtwerke München GmbH/Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (SWM/MVG) um Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mitgeteilt hat:
„Die Entwicklung der Liegenschaft Ständlerstraße betrifft unmittelbar den SV Stadtwerke München e.V., denn die Planungen erstrecken sich über das gesamte SWM-Gelände inklusive der dortigen Sportstätten. Für die Zukunft der Münchner Tram ist es zwingend notwendig, den Betriebshof so zu dimensionieren, dass er den Anforderungen eines größeren und leistungsfähigeren Tramnetzes genügt. Ohne die Sportflächen ist dies nicht möglich.
Unter diesen Rahmenbedingungen galt es, die Möglichkeit der Sportaus-übung grundsätzlich für den Stadtbezirk zu erhalten. Für die entfallene Sportanlage liegt mittlerweile ein in Kooperation mit dem Referat für Bildung und Sport sowie dem Sportamt entstandenes, zielführendes und umsetzungsfähiges Konzept vor. Dieses beinhaltet, die mitgliederstarke Fußballabteilung im direkten Umfeld der jetzigen Sportanlage zubelassen und in benachbarten Bezirks- oder Vereinssportanlagen anzusiedeln. Der Hallensport wird einerseits an die Emmy-Noether-Straße nahe der Stadtwerke-Zentrale verlagert, um so wieder an Attraktivität für aktive SWM-Mitarbeiter zu gewinnen, andererseits ergeben sich durch den Neubau von zwei übereinanderliegenden Einfachhallen Nutzungsmöglichkeiten am standortnahen Beruflichen Schulzentrum Balanstraße. Zudem sind ab 2022 ergänzende Anmietungen am Standort Sporthalle Siedlung Perlacher Forst denkbar. Belegungspläne der Sportstätte Lauensteinstraße wurden bereits mit Verfügbarkeiten der Landeshauptstadt München abgeglichen. Sportflächen auf den Dächern der Betriebshofgebäude zu platzieren, ist genehmigungsrechtlich äußerst komplex und beinhaltet viele Auflagen, welches wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. Zum einen würde die Höhe der Gebäude voraussichtlich in einem Maße zunehmen, welches für die Nachbarn nicht zumutbar ist. Gleiches gilt für die Schall- und Lichtemissionen, die ein in der Höhe platzierter Sportbetrieb mit sich brächte. Zum anderen gelten für einen Betriebshof strenge Sicherheitsregeln, die die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung vorgibt. Eine öffentlich zugängliche Sportstätte in bzw. auf einem Betriebshof zu integrieren ist daher äußerst aufwendig. Zugang und Nutzung der Sportstätte wären nur mit erheblichen Sicherheitsvorkehrungen möglich. Neben diesen kritischen genehmigungsrechtlichen Fragen entstünden zudem erhebliche Mehrkosten, u.a. für Brandschutz, die nötige höhere Traglast der Betriebshofgebäude, zusätzliche Parkplätze und die Planungskosten selbst. Zudem gilt, dass sich die Inbetriebnahme des Tram-Betriebshofs nicht verzögern darf, was im Falle einer Überbauung zu erwarten ist.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag ausreichend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.