Fragen zum Bericht „Gleichstellung von Frauen und Männern. Daten – Analysen – Handlungsbedarfe“
Anfrage Stadrats-Mitglieder Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 30.10.2020
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 30.10.2020 nehme ich Bezug. In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Der von der Landeshauptstadt München in Auftrag gegebene Bericht ‚Gleichstellung von Frauen und Männern. Daten – Analysen – Handlungsbedarfe‘ soll Lücken bei den bisherigen Bemühungen der Stadt um die Gleichstellung der Geschlechter aufzeigen. Der Studie gelingt es insge- samt ein umfangreiches Bild des Untersuchungsgegenstandes zu zeichnen. Gleichwohl bleiben im Zusammenhang mit der Ergebniszusammenfassung der Gleichstellungsstelle für Frauen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00944) einige Fragen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
In der Zusammenfassung der Gleichstellungsstelle heißt es in Kapitel 3.1 kryptisch, Mädchen würden an den Schulen in ihrem „angepassten Verhalten bestärkt“. Auch der eigentliche Bericht bleibt an dieser Stelle vage. Dies wirft im Wesentlichen drei Fragen auf:
Frage 1.1:
Wie drückt sich dieses „angepasste Verhalten“ konkret aus?
Antwort:
Angepasstes Verhalten von Mädchen heißt, dass sie versuchen, geschlechtsspezifische Anforderungen und Rollenstereotype möglichst umfassend zu erfüllen.
Frage 1.2:
Durch welche Maßnahmen befördern die Schulen dieses angepasste „rollenstereotype Verhalten“?
Antwort:
Das System Schule fördert angepasstes Verhalten durch Leistungsanerkennung und die Sanktion von nicht angepasstem Verhalten.
Frage 1.3:
Welche Maßnahmen erwartet man städtischerseits von den Schulen, um dieses „rollenstereotype Verhalten“ aufzubrechen?
Antwort:
Eine geschlechtergerechte Pädagogik bietet Mädchen und Jungen möglichst viele Entwicklungsoptionen jenseits von Rollenstereotypen und fördert einen gleichberechtigten Umgang der Mädchen und Jungen miteinander.
Frage 2:
Im Bericht wird die These postuliert, dass „Männergewalt“ zur „Geschichte der abendländischen Zivilisation“ gehöre. Da die Bedeutung innerhalb der abendländischen Zivilisation durch den Verfasser herausgestellt wird, ergeben sich einige Fragen:
Frage 2.1:
Zum einen, inwiefern sich der historische Einfluss von „Männergewalt“ innerhalb der abendländischen, von der in anderen Zivilisationen unterscheidet?
Antwort:
Männergewalt ist weltweit in patriarchalen Gesellschaften verwurzelt. Sie ist Teil und Ausdruck von geschlechtsspezifischen Macht- und Hierarchieverhältnissen.
Frage 2.2:
Weiterhin wirft die These die Frage auf, inwiefern die historische Bedeutung von „abendländischer Männergewalt“ heute in München überhaupt noch eine Rolle spielt. Hierzu bitten wir die folgenden Teilfragen zu beantworten:
Teilfrage 2.2.1:
Wie hoch war der Anteil von Ausländern, die keine Staatsangehörigkeit ei- nes EU-Mitgliedstaates hatten, unter den Tatverdächtigen bei Gewaltstraftaten innerhalb der Landeshauptstadt München, in den Jahren 2014-2019? (Bitte nach den jeweiligen Jahren, Deliktbereichen und Geschlecht der Tat- verdächtigen aufschlüsseln)
Antwort:
Der Landeshauptstadt München liegen hierzu keine Informationen vor.
Teilfrage 2.2.2:
Wie viele der deutschen Tatverdächtigen bei Gewaltstraftaten, hatten einen nicht EU-europäischen Migrationshintergrund, bei Verbrechen innerhalb der Landeshauptstadt München, in den Jahren 2014-2019? (Bitte nach den jeweiligen Jahren, Deliktbereichen und Geschlecht der Tatverdächtigen aufschlüsseln)
Antwort:
Der Landeshauptstadt München liegen hierzu keine Informationen vor.
Frage 3:
Der Bericht thematisiert weiterhin „antifeministische“ Gewalt als Ausdruck einer rechtsextremistischen Gesinnung. In diesem Kontext stellen sich weitere Fragen:
Frage 3:1:
Beschäftigte man sich im Rahmen der Studie auch mit Fällen von islamistisch-motivierten (sic) „Antifeminismus“?
Antwort:
Fälle von islamistisch-motiviertem Antifeminismus sind nicht Thema der drei im Bericht zitierten Literaturquellen.
Frage 3.2:
Wie viele Fälle von „antifeministisch“-motivierten Gewalttaten sind für München zwischen 2014 und 2019 bekannt? (Bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln).
Antwort:
Der Landeshauptstadt München liegen hierzu keine Informationen vor.
Frage 4:
Ferner wird die zuwanderungsbedingt gestiegene Zahl von weiblichen Genitalverstümmelungen/-beschneidung kurz umrissen. Wie viele Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung/-beschneidung sind für München zwischen 2014 und 2019 bekannt? (Bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln).
Antwort:
Der Landeshauptstadt München liegen hierzu keine Informationen vor.
Frage 5:
Im Bericht wird – eher beiläufig – auch auf mehrere Aspekte des gesellschaftlichen Lebens eingegangen, bei denen eine Benachteiligung von Jungen und Männer (sic) angenommen werden kann (impliziert beispielsweise durch die schlechteren Bildungsabschlüsse, den geringen Anteil un- ter den Kernbeschäftigten der Landeshauptstadt oder auch die allgemein höhere Wahrscheinlichkeit ein Opfer von Gewalt zu werden und früher zu versterben als Frauen). Ist für kommende Berichte geplant, auch auf diese Aspekte der (Un-)Gleichstellung von Männern und Frauen verstärkt einzugehen?
Antwort:
Die Themenstellung für den nächsten Gleichstellungsbericht, der dem Stadtrat 2026 vorgelegt werden soll ist, ist noch nicht festgelegt.
Frage 6:
Auf welche Summe beliefen sich die Kosten der Landeshauptstadt für die Erstellung des Berichts „Gleichstellung von Frauen und Männern. Daten – Analysen – Handlungsbedarfe“?
Antwort:
Der Bericht wurde durch die Gleichstellungsstelle für Frauen erstellt. Deshalb sind keine externen Kosten entstanden.
Frage 7:
Wie viele Euro wurden für die Erstellung weiterer einschlägiger Gleichstellungsberichte, in den kommenden Haushaltsjahren, veranschlagt?
Antwort:
Der nächste Gleichstellungsbericht wird gleichfalls durch die Gleichstellungsstelle für Frauen erstellt und dem Stadtrat 2026 vorgelegt.