Attraktivität des Ehrenamtes???
Anfrage Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Heike Kainz (CSU-Fraktion) vom 25.9.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 25.9.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Mit dem Schreiben vom 5.8.20 wurden den vielen Schulweghelferinnen und Schulweghelfern mitgeteilt, dass eine geänderte Abrechnung erfolgen würde.
Schulweghelfer/innen, die leider schwer zu finden sind, leisten und leisteten gerade auch nach dem Lockdown einen erheblichen Anteil am sicheren Schulweg. Durch den geänderten Abrechnungsmodus sollte auf keinen Fall eine Verschlechterung der Aufwandsentschädigung für die Schulweghelferinnen und Schulweghelfer hervorgerufen werden, die ehrenamtlich einen äußerst wertvollen Beitrag für die Schulwegsicherheit leisten. Daher fragen wir den Oberbürgermeister Dieter Reiter: Welche Auswirkungen/Konsequenzen ergeben sich aus dem Schreiben des KVR an die 540 Schulweghelfer/innen bezüglich der geänderten Regelungen der Aufwandsentschädigungen ab dem Schuljahr 2020/21?“
Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen, im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters, Folgendes mitteilen:
Das Kreisverwaltungsreferat stimmt Ihnen zu, dass Schulweghelferinnen und Schulweghelfer einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Schulwegsicherheit leisten. Seit jeher ist des dem Kreisverwaltungsreferat ein wichtiges Anliegen, dieses wichtige Ehrenamt zu fördern. Dazu gehören u.a. regelmäßige Ehrungen für langjährige Schulweghelferinnen und Schulweghelfer, verschiedene Werbemaßnahmen zur Gewinnung neuer engagierter Personen, aber auch die Gewährung einer Aufwandsentschädigung.
Damit die Berechnung der Aufwandsentschädigung für alle besser nachvollziehbar ist, wurde zu Beginn des neuen Schuljahres 2020/2021 auf eine einheitliche Regelung umgestellt. Alle rechnen seitdem pro angefangene Stunde ab. Alle Einsätze – egal ob mit oder ohne Pause – lassen sich nach demselben Maßstab abrechnen. Es ist dem Kreisverwaltungsreferat bewusst, dass die neue Regelung – wie bei jeder Veränderung – nicht für alle die gleichen Vor- oder Nachteile mit sich bringen wird. Dazu sind die individuellen Einsatzmodelle bei den ca. 570 Ehrenamtlichen im Schulwegdienst einfach zu unterschiedlich. Aus Sicht des Kreisverwaltungsreferates ist die neue Regelung jedoch nachvollziehbarer und gerechter.Zu bedenken ist auch, dass Aufwandsentschädigungen kein Entgelt sind. Im Ehrenamt geht es – anders als bei einer Erwerbstätigkeit – nicht darum, nach Zeit und Leistung zu entlohnen. Das Engagement für die Schulwegsicherheit ist ein gemeinwohlorientiertes Ehrenamt und lässt sich deshalb nicht mit einer bezahlten Nebentätigkeit oder einem Mini-Job vergleichen.
Alles in allem wurde mit der Anpassung (einheitlich 6,50 Euro für jede angefangene Stunde) eine klare Regelung gefunden, die weiterhin dem Grundgedanken des bislang gültigen Abrechnungsmodells für die Münchner Schulweghelfer*innen entspricht.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen ,und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.