Im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats ist heute der Bericht über die Prüfungsergebnisse der Mietfachstelle in den Jahren 2017 mit 2019 bekannt gegeben worden.
In den Berichtsjahren wurden die Mieten/Mietnebenkosten von zirka 6.800 Wohnungen überprüft. Dabei mussten Beanstandungen der Mieten/ Mietnebenkosten bei rund 500 Wohnungen (zirka 7 Prozent) festgestellt werden, wobei die Verstöße weit überwiegend nur gering waren. In diesen Fällen wurden die Vermieter*innen auf die Fehler aufmerksam gemacht und die Mieten/Mietnebenkosten entsprechend korrigiert. Durch eine Beratung/Prüfung der Miete vor Wirksamwerden der Mieterhöhung konnten Mieterhöhungen in falscher Höhe in vielen Fällen auch verhindert werden. Die Mietfachstelle ist Teil der Abteilung Wohnungsbauförderung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Sie prüft die Mieten von öffentlich geförderten Wohnungen, also der früheren klassischen Sozialmietwohnungen, aber auch von sonstigen geförderten bzw. preisgedämpften Wohnun- gen (zum Beispiel Einkommensorientierte Förderung-EOF, München Modell oder Konzeptioneller Mietwohnungsbau). Hier erhalten Mieter*innen Auskünfte zur zulässigen Miethöhe für ihre Wohnungen und bei Verdacht auf eine unzulässige Mieterhöhung wird diese überprüft. Bei Verstößen werden Maßnahmen zur Absenkung der Mieten und zur Rückzahlung zu viel erhobener Mietforderungen eingeleitet.
Neben der Mietprüfung werden von der Mietfachstelle auch Genehmigungen im Zusammenhang mit der Miete für klassische Sozialwohnungen, insbesondere bei Modernisierungsmaßnahmen erteilt und Auskünfte zum Ablauf der Mietpreis- und Belegungsbindung gegeben.