Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat die Erhaltungssatzung „Sendling-Westpark“ erneut beschlossen. Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Satzung mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten. Außerdem wurde das Gebiet um einen kleinen Bereich erweitert.
Das Erhaltungssatzungsgebiet erstreckt sich im Stadtbezirk Sendling-Westpark östlich des Mittleren Rings. Es wird im Norden durch den Westpark, im Osten durch die Martin-Beheim-Straße und das angrenzende Erhaltungssatzungsgebiet „Am Harras/Passauerstraße“ sowie im Süden durch die Heckenstallerstraße begrenzt. Westlich des Mittleren Rings befinden sich kleinere Teilbereiche entlang der Garmischer Straße im Umgriff. Das Gebiet wurde außerdem um einen kleinen Bereich zwischen Hansastraße, Ötztaler Straße, Zillertaler Straße und Nestroystraße erweitert. Es umfasst damit rund 14.200 Wohnungen, in denen 25.500 Einwohner*innen leben, und gehört zu den größten Erhaltungssatzungsgebieten in München. Es wurde 2016 zum ersten Mal erlassen.
In der Landeshauptstadt gibt es insgesamt 28 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen 300.000 Einwohner*innen in 171.000 Wohnungen leben. Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach Paragraph §172 Baugesetzbuch (BauGB). Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum müssen zusätzlich genehmigt werden. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhal- ten bleiben. In München gelten die Erhaltungssatzungen unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht.
Die Broschüre „Erhaltungssatzungen in München – 30 Jahre Milieuschutz (1987 – 2017)“ sowie weitere Infos unter muenchen.de/erhaltungssatzung.