Baustellen im öffentlichen Raum
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Boesser, Renate Kürzdörfer, Bettina Messinger, Marian Offman und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 10.3.2020
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Mit o.g. Antrag wird das Baureferat gebeten, bei Baustellen im öffentlichen Raum, insbesondere bei Maßnahmen im Bereich von Straßen und Plätzen, weithin lesbar Informationen für die Bürger*innen über das jeweilige Vorhaben anzubringen.
Dadurch sollen die Notwendigkeit und die Dauer der Bauarbeiten den Bürger*innen dargestellt und damit unnötige Beschwerden vermieden werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag vom 10.3.2020 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Standardmäßig informiert das Baureferat aktiv und bereits im Vorfeld sowohl zu aktuellen Baustellen als auch zu Bauprojekten, die längerfristig dauern, und veröffentlicht diese Informationen über verschiedene Wege und Medien. Dabei werden generell Angaben zu räumlichem Umfang, Bauabschnitten, Dauer, Auswirkungen und möglicherweise damit einhergehenden Beeinträchtigungen für das Umfeld und Verkehrsteilnehmer gemacht. Immer werden konkrete Ansprechpartner genannt (siehe nachfolgend Punkt 1).
Zusätzlich informiert das Baureferat bei Bauprojekten, die hinsichtlich Anlass, Lage oder Situation besonders exponiert sind, über die unter Punkt 1 genannten Maßnahmen hinaus. Es werden detailliert der Anlass und der zugrunde liegende Stadtratsbeschluss erläutert, regelmäßig über den weiteren Ablauf berichtet und nach Möglichkeit das Ziel visualisiert (siehe nachfolgend Punkt 2).
1) Standardmäßige Maßnahmen zu Information der Öffentlichkeit
- Information von Anlieger*innen im direkten Umfeld erfolgt bereits vor Beginn der Bauarbeiten mit Flyer „Anliegerinformation“ (Verteilung an die Haushalte über Wurfsendung)
- Information von – insbesondere – Gewerbetreibenden durch Gespräche vor und während der Bauarbeiten
- großflächige Baustellentafeln, insbesondere für größere Bauprojekte, in den bekannten Farben gelb für die schildtragenden Rundrohre und umbra-grau mit weißer Schrift für die Schilder; hierbei können eine oder mehrere Tafeln beschriftet werden; Angaben wie die Bezeichnung des Bauwerks, der Satz „Hier baut die Landeshauptstadt München ...“, genauere Beschreibung des Projekts, Angaben zur Bauzeit und beteiligte Behörden und Ansprechpartner sind obligatorisch
- flexibel aufzustellende Baustellenhinweisschilder mit abgeschrägter Oberkante, die insbesondere bei Straßenbauarbeiten verwendet werden; standardmäßig mit Angaben zur Art der Bauarbeiten (z.B. „Stra-ßensanierung“, „Kanalarbeiten“, etc.), Beginn und Dauer der Arbeiten sowie der zuständigen Kontaktpersonen (farblich wie Baustellentafel) -regelmäßig jeden Freitag in der Rathaus Umschau (RU): Baustellenbericht mit allen Straßenbaustellen (auch anderer Bauträger), die in der folgenden Woche beginnen; sowie im Internet unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/baustellen/baustellenaktuell.html
- im Internet fortlaufend Baustelleninformationen der Stadt München unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/baustellen/baustellenbericht.html
- sowie im Internet Baustellen-Jahresbericht unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/baustellen/grossbaustellen.html
- aktuelle Rathaus Umschau-Meldungen aus gegebenem Anlass zu
Baustellen von der Wegesanierung bis zum Großprojekt. Die RU dient täglich den lokalen Medien als Quelle für Presseinformationen; i.d.R. werden die Meldungen am gleichen Tag (Radio bzw. Online) bzw. am nächsten Tag in der lokalen Printpresse veröffentlicht. -Beantwortung von Anfragen der Bürger*innen, der Bezirksausschüsse und der Presse
2) Maßnahmen zur Information über besonders exponierte Baustellen
- Vorstellung von Projekten mit Text, aktuellen Fotos, Videos auf der Website unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/projekte.html (z.B. Bildungscampus Freiham, Sanierung Ludwigsbrücke)
-bebilderte Baustellen-Informations-Folder, mit denen sowohl Anwohner*innen als auch weitere Interessierte fortlaufend über den Sachstand, weitere Bauphasen und deren Auswirkungen informiert werden. Diese Info-Folder stehen auch im Internet zur Verfügung (z.B. Arnulfparksteg, Luise-Kiesselbach-Tunnel etc.)
- Info-Container mit regelmäßigen Sprechzeiten für Bürger*innen (z.B. Pasing Zentrum, Mittlerer-Ring-Tunnel etc.)
- sogenannte „Runde Tische“, offen für Bürger*innen, Bezirksausschüsse, Gewerbetreibende, Vertreter betroffener Verbände etc. (z.B. Sanierung Oskar-von-Miller-/Max-Gymnasium, Pasing Zentrum)
- Informationsveranstaltungen und Ortstermine mit Bezirksausschüssen und Gewerbetreibenden sowie Verbänden, bei denen, auch in Einzelgesprächen, die jeweiligen Auswirkungen vor Ort geklärt und Maßnahmen vor Beginn abgestimmt werden (z.B. Umbau der Fußgängerzone, Pasinger Zentrum)
- Großformatige und weit sichtbare Schilder an den Baustellen mit besonderen Hinweisen auf bevorstehende und laufende Bauarbeiten, sowie Darstellung der künftigen Situation als Visualisierung (z.B. Umgestaltung Siegestor/Ludwigstraße sowie Großbaustellen auf wichtigen Verkehrsadern mit besonderen Auswirkungen auf den Verkehr)
Nach den Erfahrungen des Baureferates wird die umfangreiche, der Situation jeweils individuell angepasste Informationsarbeit öffentlich sehr positiv wahrgenommen. Bewährt hat sich dabei insbesondere auch der persönliche Kontakt zu den Betroffenen vor Ort.
Das Baureferat wird jedoch darüber hinaus bei den unter Punkt 1 genannten Baustellentafeln und Baustellenhinweisschildern weitere Optimierungsmöglichkeiten (z.B. hinsichtlich Größe, Text, Visualisierung etc.) prüfen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.