Das Bauzentrum München lädt am Dienstag, 8. Dezember, um 18 Uhr zum Online-Infoabend „Photovoltaik − Was tun nach dem Ablauf der Einspeisevergütung?“ ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich unter https://t1p.de/bauzentrum-photovoltaik. Ab dem 1. Januar 2021 endet für die ersten Solarstromanlagen die Einspeisevergütung nach dem EEG. Die Stadt München war schon seit 1996 Vorreiter und hat Photovoltaik mit dem Programm „Münchner Solarstrom“ mittels kostendeckender Vergütung durch die SWM gefördert. Die meisten der über 20 Jahre alten Anlagen – die sogenannten Ü20-PV-Anlagen – laufen immer noch sehr gut. Die Pioniere von damals möchten die Anlagen in der Regel noch mindestens zehn bis 20 Jahre weiter betreiben, bis zum Ende der technischen Lebensdauer. Für den Weiterbetrieb der Ü20-PV-Anlagen muss jedoch die Nutzung und Vergütung des erzeugten Solarstroms neu geregelt werden: Grundsätzlich sind zulässig der Eigenverbrauch, die sogenannte Sonstige Direktvermarktung sowie Nulleinspeisung und Inselbetrieb. Absehbare Gesetzesänderungen werden diese Rahmenbedingungen noch beeinflussen.
Das Bauzentrum München wird für die Betreiber*innen der Ü20-PV-Anlagen ein Netzwerk zur Information und Beratung aufbauen.
Dipl.-Ing. Janko Kroschl, ehrenamtlicher Berater beim Bauzentrum München, geht in seinem Vortrag einerseits auf die rechtlichen Grundlagen und wirtschaftlichen Optionen ein. Andererseits werden die technischen Möglichkeiten für die Ertüchtigung der Anlagen und Optimierung des Eigenverbrauchs, wie zum Beispiel die Nachrüstung mit Batteriespeichern, Ladung eines E- Autos oder die Nutzung für Warmwasser und Heizung, dargestellt. Infos im Internet unter veranstaltungen.muenchen.de/bauzentrum, per E-Mail an bauzentrum.rgu@muenchen.de oder telefonisch unter 546366-0.