Die Frist ist vorbei – aber Corona noch nicht. Bis 31. Oktober durfte das Kommunalreferat bislang gewerblichen Mieter*innen und Pächter*innen in städtischen Immobilien auf Antrag Mieterleichterungen gewähren. Einige von ihnen leiden nach wie vor unter schlechtem Umsatz, vor allem weil das öffentliche Leben im Freistaat seit dem 2. November erneut eingeschränkt ist. Um mögliche Insolvenzen von mitunter langjährigen, teilweise inhabergeführten Geschäften und Betrieben abzuwenden und Entlassungen zu vermeiden, hat der Kommunalausschuss des Stadtrats auf Antrag der Kommunalreferentin heute beschlossen, den Nutzer*innen weiterhin Stundungs- und Erlassanträge zu ermöglichen. Längstens bis zum 30. Juni 2021 stellt die Stadt nun weiterhin Mieterleichterungen in Aussicht – vorausgesetzt, die vorrangigen Finanzhilfen von Bund und vom Land reichen nicht aus. Kommunalreferentin Kristina Frank: „Ein gleichzeitiger Ausfall vieler Mietverhältnisse hätte für die Stadt nachteiligere Folgen als ein temporärer Mietverzicht. Als Stadt stehen wir in dieser schwierigen Zeit hinter unseren Vertragspartnern.“
Die gleiche Regelung hat der Kommunalausschuss auf Antrag der Kommunalreferentin für die Mieter*innen und Pächter*innen der Markthallen München beschlossen.