Fragen zu den finanziellen Leistungen im Rahmen der Münchner Flüchtlingshilfe.
Anfrage Stadtrat Markus Walbrunn (AfD) vom 21.9.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 21.9.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Die Landeshauptstadt München trat im vergangenen Jahr der Initiative ‚Seebrücke. Schafft sichere Häfen‘ bei. Der Oberbürgermeister selbst setzte sich wiederholt gegenüber der Bayerischen Staatsregierung sowie der Bundesregierung für die weitere Aufnahme von Flüchtlingen aus Aufnahmelagern in Südeuropa ein. Darüber hinaus, unterstützt die LH München, gemäß eigener Angaben (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00833), Organisationen, die sich im Bereich der Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen engagieren. Gerade in Zeiten knapper Haushaltskassen, wirft dieses Engagement Fragen zur finanziellen Ausstattung entsprechender Programme auf.“
Zu Ihrer Anfrage vom 21.9.2020 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Das Informationsrecht nach § 68 GeschO beschränkt sich auf Auskünfte, die aus den Akten abrufbar sind, d.h. die sich auf bei den Referaten bereits vorhandene mit zumutbarem Aufwand ermittelbare Informationen beziehen. Ein Anspruch auf Erhebungen, die die Verwaltung erst durchführen müsste, besteht nicht.
Sie stellen folgende Fragen:
Frage 1:
Welche Organisationen erhielten in den Jahren 2009 bis zum 1. Halbjahr 2020 von der LH München finanzielle Unterstützungsleistungen, zwecks der Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen?
Frage 2:
Wie hoch waren die entsprechenden finanziellen Unterstützungsleistungen in den Jahren 2009 bis zum 1. Halbjahr 2020? (Bitte die entsprechenden Summen nach Jahr und der jeweiligen unterstützten Organisation ausweisen.)
Frage 3:
Welche Organisationen erhielten zwischen 2009 und dem 1. Halbjahr 2020 von der LH München logistische Unterstützungsleistungen, zwecks der Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen?
Frage 4:
Auf welchen finanziellen Wert belaufen sich die entsprechenden logisti- schen Unterstützungsleistungen im Zeitraum von 2009 bis zum 1. Halbjahr 2020? (Bitte die entsprechenden Summen, ggf. auch als Schätzwert, nach Jahr und der jeweiligen unterstützten Organisation ausweisen.)
Frage 5:
Welche Dienste genau, fielen unter die geleistete logistische Unterstüt- zung? (Bitte entsprechend der jeweilig unterstützten Organisation ausweisen.)
Frage 6:
Auf welche Summe beliefen sich sämtliche Kosten, die der LH München im Zusammenhang mit der Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen zwischen 2009 und dem 1. Halbjahr 2020 entstanden, und die nicht letzt- lich durch einen Dritten (bspw. den Freistaat Bayern) finanziert wurden? (Bitte die entsprechenden Summen nach den jeweiligen Jahren gegliedert ausweisen.)
Frage 7:
Ist bedingt durch die finanziell angespannte Haushaltslage der LH München mit Einsparungen bei den durch die Stadt selbst zu finanzierenden Hilfsleistungen für Flüchtlinge für die kommenden Jahre zu rechnen?
Frage 8:
Falls 7. bejaht wird, in welchen Bereichen genau, sind Einsparungen zu erwarten?
Diese Informationen zu ermitteln, würde einen immensen, referatsweiten Aufwand bedeuten, der in diesem Umfang nicht vom Informationsrecht nach § 68 GeschO gedeckt ist.