Förderprogramm zum Ausbau der Fahrzeugflotte und Anschaffung von E-Bussen sofort in Anspruch nehmen
Antrag Stadrats-Mitglieder Sabine Bär, Ulrike Grimm, Hans Hammer, Manuel Pretzl, Sebastian Schall und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 5.6.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie haben beantragt, dass die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) aufgefordert wird, die angekündigten Hilfen aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung für die Modernisierung der Fahrzeugflotte und die Anschaffung von E-Bussen und den Ausbau der Ladeinfrastruktur sofort in Anspruch zu nehmen.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Inanspruchnahme von Hilfen durch die MVG fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben hieraufhin die MVG um Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mitgeteilt hat:
„Die Stadtwerke München GmbH mit der Tochter MVG prüft laufend die Fördermöglichkeiten, die seitens der EU, des Bundes und des Freistaates Bayern angeboten werden. Aktuell nutzen wir u.a. das Förderprogramm ‚Saubere Luft‘ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Beschaffung von Elektrobussen. Die Förderquote des aktuellen Aufrufs entspricht nach unserem Kenntnisstand der Quote, die für das im Antrag erwähnte Förderprogramm aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket vorgesehen ist. Abschließende Festlegungen zum neuen Programm durch den Fördergeber stehen allerdings noch aus.
Durch die aktuelle Beschaffung wird unser Fahrzeugbedarf bis 2023 gedeckt. Bedingung für den weiteren Ausbau unserer Flotte ist die Schaffung zusätzlicher Abstellflächen. Diese sind auch zwingende Voraussetzung dafür, um das Bus-Angebot weiter ausbauen zu können. Wir sind bei der Sicherung von geeigneten Flächen und der Umsetzung entsprechenderProjekte auf politische Unterstützung angewiesen. Das Thema wird von uns weiterhin mit Hochdruck bearbeitet.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.