MVG-Information an die geltenden Corona-Vorschriften anpassen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Jens Luther und Dr. Evelyne Menges (CSU- Fraktion) vom 14.10.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die MVG auf, die eigenen Spots auf den Informationsbildschirmen an die geltenden Corona-Vorschriften anzupassen und die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung in die Animation einzubinden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die o.g. Thematik fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die um Stellungnahme gebetene MVG teilte hierzu Folgendes mit:
„Eine nachträgliche Bearbeitung des Filmmaterials käme nahezu einer Neufassung gleich und würde hohe Kosten im fünfstelligen Euro-Bereich erzeugen. Dafür steht angesichts der drastischen Einnahmenverluste durch die Coronavirus-Krise kein Geld zur Verfügung. Hinzu kommt, dass wir unsere Fahrgäste für mündig genug halten, um zwischen den aktuellen und hoffentlich nur vorübergehend erforderlichen Regelungen auf der einen Seite und einer Zeichentrickfigur auf der anderen Seite zu unterscheiden, die grundsätzliche und zeitlose Themen aufgreift.
Praktisch jede Sendeschleife des Fahrgast-TV enthält Hinweise rund um Corona und entsprechende Verhaltenstipps für Fahrgäste. Die nach wie vor hohe Quote von Maskenträgern zeigt, dass die Botschaft angekommen ist.
Wir haben daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor, die Filme oder andere Sendereihen nachträglich anzupassen, und bitten um Verständnis für diese Entscheidung.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der MVG Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass, auch wenn Ihrem Antrag leider nicht entsprochen werden kann, dieser dennoch zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.