Das Experiment hat sich bewährt − Fortsetzung folgt: Nachdem in diesem Jahr zum Start der Sommerferien für die Dauer von sechs bis acht Wochen 13 Sommerstraßen realisiert wurden, folgen im kommenden Jahr weitere Standorte in ganz München. Damit möchte die Stadt den Fußgänger*innen temporär mehr Raum für Aufenthalt, Spiel und Bewegung bereitstellen. Im Vordergrund stehen Bewegungs- und Aufenthaltsräume im Wohnumfeld, ohne Programm und Veranstaltung. Auch die Beantragung von nicht kommerziellen Parklets, also die Sondernutzung von Parkplätzen als Aufenthaltsbereich, soll im Jahr 2021 ermöglicht werden. Das hat der Stadtrat heute beschlossen.
Ab Ende Januar können die Bezirksausschüsse Vorschläge für mögliche Standorte für Sommerstraßen einbringen. Insgesamt 10 Straßenräume können durch verkehrsberuhigende Maßnahmen zu Sommerstraßen umgestaltet werden. Die Auswahl und Umsetzung wird anhand von fachlichen Kriterien erfolgen, wobei vorrangig jene Stadtbezirke berücksichtigt werden, die 2020 nicht zum Zuge gekommen sind. Im Januar 2021 wird den Bezirksausschüssen im Rahmen von Online-Veranstaltungen das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Sommerstraßen vorgestellt. Die rechtlichen und gestalterischen Vorgaben werden erklärt.
Parklets, also zu attraktiven urbanen Aufenthaltsbereichen umgestaltete Parkplätze, können für 2021 durch natürliche und juristische Personen wie Vereine, Firmen und sonstige Institutionen mit Bezug zum Stadtviertel beantragt werden. Hinsichtlich zu berücksichtigender Kriterien und der zukünftigen Genehmigungspraxis wird es seitens der Stadtverwaltung gesonderte Informationen an die Bezirksausschüsse und die Bürger*innen geben. Sommerstraßen und Parklets tragen als neue temporäre und kreative Bausteine mehr Aufenthaltsqualität in den Stadtraum.
Weitere Informationen unter muenchen.de/sommerstrassen.