Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE./Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 3.11.2020
Antwort Beatrix Zurek, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Sie beantragen, darzulegen, „welche finanziellen und personellen Auswirkungen der Beschluss vom 29. September 2020 ‚Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst‘ auf die Landeshauptstadt München im Jahr 2021 hat.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten. Zu Ihrem Antrag vom 3.11.2020 können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Bei den hierfür vorgesehenen Mitteln von insgesamt 4 Mrd. Euro für die Zeit von 2021 – 2026 handelt es sich um Mittel des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets (KJP) sowie des Zukunftspakets der Bundesregierung, das vom Koalitionsausschuss am 3.6.2020 beschlossen wurde. Die Mittel werden mit 3,1 Mrd. Euro für mehr Personal und mit 0,9 Mrd. Euro für den Ausbau der Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Über die konkrete Umsetzung in Bayern liegen dem Referat für Gesundheit und Umwelt derzeit noch keine verbindlichen bzw. schriftlichen Regelungen des Gesundheitsministeriums vor.
Nach vorläufigen Kenntnissen der Stadtkämmerei beläuft sich der auf Bayern entfallende Anteil für die Mittel zur Personalaufstockung von bundesweit 3,1 Mrd. Euro nach dem Königsteiner Schlüssel auf 489 Mio. Euro, wovon im Jahr 2021 lediglich rund 32 Mio. Euro für die 71 staatlichen und fünf kommunalen Gesundheitsämter (München, Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt und Memmingen) bereit stehen könnten. Für die kommunalen Gesundheitsämter könnten hiervon etwa 5 Mio. Euro vorgesehen werden. Die exakten Anteile stehen derzeit noch nicht fest. Bezogen auf die Einwohnerdaten könnte München mit ca. 3 Mio. Euro rechnen. Eine exakte Ermittlung durch den Freistaat liegt derzeit noch nicht vor. Zusammen mit dem Digitalisierungsanteil von rund 1 Mio. Euro könnte die Landeshauptstadt München im Jahr 2021 grundsätzlich mit einem Mittelzufluss von rund 4 Mio. Euro aus dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst im Rahmen des Konjunkturpakets rechnen.
Unabhängig von diesen Bundesmitteln erhält die Landeshauptstadt München für die Vorhaltung des Gesundheitsamts jährlich Zuweisungen nach Art. 9 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG). Für das Jahr 2020wurden die Zuweisungen hierfür auf insgesamt 12.301.806,88 Euro festgesetzt.
Ob die vorgenannten Bundesmittel aus dem Konjunkturpaket vom Freistaat an die kommunalen Gesundheitsämter mit einer entsprechenden Erhöhung der Zuweisungen nach Art. 9 BayFAG im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs übertragen werden, steht derzeit ebenfalls noch nicht fest. Bei den BayFAG-Verhandlungen für das Jahr 2021 des Freistaats mit den kommunalen Spitzenverbänden am 31.10.2020 wurden hierzu keine Festlegungen getroffen. Möglicherweise werden die KJP-Bundesmittel durch jährliche Einzelzuweisungen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs gewährt. Fest steht allerdings, dass die Mittelbereitstellung vom Freistaat an die Landeshauptstadt München von Amts wegen erfolgt und deshalb eine Antragstellung nicht erforderlich ist.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.