Finanzierung der Schulungen von Ehrenamtlichen, die Menschen mit Behinderung unterstützen und begleiten
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 21.8.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass die städtische Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Stiftungsverwaltung München die Finanzierung der Schulungen von Ehrenamtlichen, die Menschen mit Behinderung unterstützen und begleiten, sicherstellt.
Bei der von Ihnen vorgebrachten Anregung handelt es sich um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und Paragraf 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Die Stiftungsverwaltung hat Ihren Antrag überprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine Förderung der geplanten Schulungen über die Stiftungsverwaltung nicht erfolgen kann. Eine laufende Förderung durch Stiftungsmittel ist grundsätzlich nicht möglich. Auch die Kostendimension der Schulungen ist durch die Stiftungen nicht tragbar, da die Mittel der speziellen Stiftungen aus dem Bereich der Hilfen für Menschen mit Behinderungen, unter anderem wegen der anhaltenden niedrigen Zinslage, sehr begrenzt sind. Eine Förderung aus Stiftungen mit einem allgemeineren Zweck ist nicht realisierbar, da diese Mittel für die Sicherstellung der finanziellen Unterstützung Münchner Bürger*innen in akuten Notlagen sowie für andere soziale Projekte benötigt werden.
Aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel ist die Zusammenarbeit mit einem Verein oder Träger auch nicht realisierbar.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.