Anfang 2019 beauftragte der Stadtrat das Sozialreferat, einen realen Mietspiegel für München erheben zu lassen, um aufzuzeigen, wie eine echte Durchschnittsmiete im Vergleich zur Mietspiegelmiete in der Landeshauptstadt aussieht. Dieser reale Mietspiegel sollte alle Mieten berücksichtigen – auch die, die viele Jahre stabil geblieben sind und auch die Mieten von geförderten Wohnungen, die bislang nicht einfließen dürfen. Jetzt liegt das Ergebnis der Untersuchung vor. Insgesamt zeigt sich, dass das vollständige Fallenlassen des 4-Jahres-Zeitraums und die Einbeziehung von gefördertem Wohnraum zu einem um zirka 8,6 Prozent niedrigeren ausgewiesenen Mietniveau im Mietspiegel führt. Dabei verringert sich die ortsübliche Miete stärker für große Altbauten und Wohnungen in zentraler, bester Wohnlage sowie für besser ausgestattete Wohnungen. Dieses ist vor allem vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass der Mietspiegel die Grundlage für die Zulässigkeit von Mieterhöhungen sowie für die Mietpreisbremse ist.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die Ergebnisse zeigen, welche dämpfende Wirkung ein realer Mietspiegel, dem alle Mietwohnungen in München zugrunde liegen, auf die Mietverhältnisse im Bestand haben würde. Im Extremfall könnten sich Mieterinnen und Mieter über einen Zeitraum von fünf Jahren sogar etwa eine halbe Jahresmiete sparen. Deshalb bleibe ich bei meiner Forderung an die Bundesregierung: Nur ein vollständiger Verzicht auf gesetzliche Einschränkungen bei der Erhebung des Mietspiegels würde zu realistischeren Ergebnissen und zu einer dämpfenden Wirkung auf den nach wie vor überhitzten Wohnungsmarkt in München führen. Außerdem müssen alle Instrumente, die gesetzlich in Stadt, Land und Bund möglich sind, genutzt werden, um regionale Überhitzung von Mietmärkten zu unterbinden.“
In Anbetracht der Situation auf dem Wohnungsmarkt braucht die Landeshauptstadt München eine gesetzliche Verankerung zur Deckelung der Bodenpreise. Nur so können Spekulationen und die daraus resultierenden Mietpreiserhöhungen verhindert werden. Die Landeshauptstadt München fordert darüber hinaus vom Freistaat Bayern die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025. Allerdings müsste die Mietpreisbremse, um in Städten wie in München einen echten Effekt zu haben, weiter überarbeitet werden. Beispielsweise, indem eine Rückzahlungspflicht bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse rückwirkend zu Vertragsbeginn, nicht erst ab Rüge, eingeführt wird. Darüber hinaus ist es notwendig, die immer noch vorhandenen zahlreichen Ausnahmeregelungen zu reduzieren.