Städtische Stadien und Bezirkssportanlagen für Christmetten an Weihnachten bereitstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Dr. Evelyne Menges, Veronika Mirlach, Manuel Pretzl und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 19.10.2020
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Auf Ihren Antrag vom 19.10.2020 nehme ich Bezug.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Der Antrag lautet wie folgt: „Städtische Stadien und Bezirkssportanlagen für Christmetten an Weihnachten bereitstellen: Die Landeshauptstadt München stellt den christlichen Religions- und Glaubensgemeinschaften zur Feier der Christmette zu Weihnachten geeignete Freisportflächen in den Stadtbezirken zur Verfügung.“
Eine Nachfrage beim Erzbistum München und Freising für die katholische Kirche und beim Dekanat der Evangelisch-Lutherischen Kirche für München hat ergeben, dass von Seiten der großen Kirchen in München kein Bedarf gesehen wird, einen Weihnachtsgottesdienst in einem städtischen Stadion durchzuführen. Die Evangelisch-Lutherische Kirche hat für München ergänzend mitgeteilt, dass die geplanten Weihnachtsgottesdienste in den Kirchen und ggf. auf öffentlichen Plätzen stattfinden sollen, aber immer im kleineren überschaubaren Bereich.
Zudem sind gemäß der am 9.12.2020 in Kraft getretenen 10. Bayerischen Infektionsschutzverordnung (10. BayIfSMV, § 6) Gottesdienste, die den Charakter von Großveranstaltungen erreichen, untersagt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.