Abstand halten zum Schutz der Natur Langwieder Seenplatte – Schilfbrüter, Libellen und Uferpflanzen in den geschützten Biotopgebieten erhalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 17.6.2020
Antwort Baureferat:
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München die Schutz- und Aufklärungsmaßnahmen für die Biotope rund um den Luß- und Langwieder See intensivieren solle. Dazu solle der wasserseitige Zugang zu den Biotopen, z.B. durch schwimmende Ketten, beschränkt werden.
Außerdem sollten baldmöglichst Informationstafeln aufgestellt werden, um das Verständnis für das Schutzgebiet und die Akzeptanz der Schutzmaßnahmen zu erhöhen.
Sie begründen Ihren Antrag damit, dass durch die Zunahme von Stand-up-Boards und Booten die Uferbereiche von den Erholungssuchenden immer stärker genutzt würden, wodurch der Tier- und Pflanzenbestand bereits beeinträchtigt sei.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur aufGegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 17.6.2020 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Im Langwieder See sind naturnahe Röhrichte sowie eine Schwimmblatt- und Unterwasservegetation vorhanden, im Lußsee vor allem Röhrichte und Characeen-Rasen (Armleuchteralgen-Rasen). Diese Vegetationstypen stellen als naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 BNatSchG dar. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen Beeinträchtigung derartiger, gesetzlich geschützter Biotope führen können, sind nach dieser Vorschrift verboten.
Die Intention des Antrages, die Biotopbereiche an den Seen auch wasserseitig zu schützen, ist somit naturschutzfachlich sinnvoll und nachvollziehbar.Bei einem gemeinsamen Ortstermin des Baureferates mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Naturschutzbehörde wurden zwei besonders schützenswerte Teilbereiche identifiziert. Im Langwieder See handelt es sich um den mit Schwimmblattpflanzen bewachsenen Uferbereich nordöstlich der Wasserwachtstation, im Lußsee um den Bereich vom nördlichen Ende des landseitigen Biotopschutzzauns bis zur südöstlichen Einengung (gegenüber dem Bootshaus der Wasserwacht).
Diese sollen durch das Anbringen von Bojen in ausreichendem Abstand zu den geschützten Biotopbereichen gekennzeichnet werden. Die Bojen sollen mit der Aufforderung beschildert werden, die bewachsenen Uferbereiche aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes zu meiden.
Eine Absperrung durch schwimmende Ketten ist kritisch zu sehen, denn sie könnten abreißen und in die Biotopbereiche abdriften oder selbst als Barrieren für auf der Wasseroberfläche schwimmende Tiere wirken. Außerdem bestünde die Gefahr, dass Menschen daran hängen bleiben.
Die Maßnahme wird im kommenden Jahr umgesetzt. Außerdem wird bei der anstehenden Erneuerung der Grünanlagenbeschilderung an den Zugängen des Badegeländes ein Hinweis auf die Gewässerbiotope ergänzt.
Um das Verständnis für das Schutzgebiet und die Akzeptanz der Schutzmaßnahme zu erhöhen, hat sich das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Naturschutzbehörde bereiterklärt, die naturschutzfachlichen Qualitäten der Langwieder Seenplatte und widerstreitende Nutzungsinteressen bei einer Ortsbegehung mit Interessierten und Vertreter*innen der Presse zu erörtern.
Das Antwortschreiben ist mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Naturschutzbehörde, dem Referat für Gesundheit und Umwelt und der Autobahndirektion Südbayern abgestimmt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.