Das Sozialreferat ruft Institutionen und Unternehmen mit großem Immobilienbesitz im Stadtgebiet München auf, ihre Immobilien der Stadt für die Unterbringung wohnungsloser Haushalte zur Verfügung zu stellen. Sozialreferentin Dorothee Schiwy hat sich in einem entsprechenden Schreiben unter anderem direkt an die Kirchen und große Immobilienunternehmen gewandt, sowie ergänzend an den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband, um auf die veröffentlichten Ausschreibungen des Sozialreferates zur Akquise geeigneter Objekte aufmerksam zu machen. Bürgermeisterin Verena Dietl: „Die Corona-Pandemie stellt uns alle, auch das Sozialreferat der Stadt München, vor große Herausforderungen. Die Akquise neuer Unterkünfte zur Unterbringung wohnungsloser Haushalte wird von Jahr zu Jahr schwieriger. Gleichzeitig müssen wir davon ausgehen, dass aufgrund der schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen des anhaltenden Pandemie-Geschehens die Zahl der Bürger*innen, die auf eine Unterbringung durch die Stadt angewiesen sein werden, in den nächsten Monaten ansteigt.“
Um unter diesen Rahmenbedingungen handlungsfähig bleiben zu können, sucht das Sozialreferat derzeit intensiv nach neuen Unterbringungsmöglichkeiten und appelliert an Institutionen und Unternehmen, die entsprechende Immobilien zur Verfügung haben, sich zu melden.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Eine solche Kooperation hat für beide Seiten Vorteile. Sie gewinnen eine zuverlässige Vertragspartnerin und langfristige Mieterin. Wir als Stadt können durch Ihre Hilfe den sozialen Frieden in unserer Stadt sichern und unserer kommunalen Pflichtaufgabe nachkommen.“
Grundsätzlich bietet die Landeshauptstadt München zwei Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Die Akquise von Objekten zur Unterbringung (Beherbergungsbetriebe, Hotels etc.), deren Eigentümer oder Mieter die Einrichtungsführung der Unterkunft selbst übernimmt, erfolgt mittels Ausschreibungen. Derzeit laufen drei Vergabeverfahren, auf die sich interessierte Unternehmen bewerben können. Die Unterlagen, die nähere Informationen zu den Anforderungen und Eckpunkten der Ausschreibung beinhalten, finden Interessenten auf der deutschen Vergabeplattform dtvp.de. Im Falle einer Bereitstellung und der Betriebsführung aus einer Hand erhält der Betreiber keinen pauschalen Mietpreis, sondern ein Entgelt pro Bettplatz. Die zweite Möglichkeit der Zusammenarbeit stellt die Bereitstellung von Immobilien über einen entsprechenden Mietvertrag dar. Die Betriebsführung der Objekte übernimmt in diesen Fällen die Stadt mit eigenem Personal oder in Zusammenarbeit mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege. Für eine Anmietung kommen Objekte im Stadtgebiet München in Frage, die eine Beherbergung von zirka 50 bis 200 Personen ermöglichen – entweder in abgeschlossenen Appartements oder in Zimmern mit Gemeinschaftsküchen und -sanitäreinrichtungen. Angeboten werden können nicht nur bezugsfertige Bestandsobjekte, sondern auch Gebäude, die erst durch Umbaumaßnahmen die Voraussetzungen zur Unterbringung wohnungsloser Haushalte erfüllen. Angestrebt werden mittel- bis langfristige Mietverträge von fünf bis 15 Jahren. Auch kürzeren oder längeren Zeiträumen steht das Sozialreferat aber offen gegenüber.
Interessierte Institutionen und Unternehmen können sich per E-Mail an info-objektplanung.soz@muenchen.de mit konkreten Angeboten aber auch mit Fragen an die Fachplanung Unterbringung des Sozialreferats wenden.