Wichtige Verkehrsprojekte finanzieren – Die Staatsregierung in die Pflicht nehmen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Nicola Holtmann, Dirk Höpner, Hans-Peter Mehling, Tobias Ruff und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 21.7.2020
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit dem vorliegenden Antrag beauftragen Sie den Oberbürgermeister, ein Stadtratshearing zum Thema „Wichtige Verkehrsprojekte der Landeshauptstadt München – Finanzierung darstellen“ noch im Jahr 2020 einzuberufen und hierzu zahlreiche Akteure aus finanzierungsrelevanten Ressorts der Landes- und Bundesebene einzuladen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat der Intention Ihres Antrags zur Klärung finanzierungsrelevanter Fragen mit den angesprochenen Akteuren entsprechend – zahlreiche Handlungen bereits unternommen bzw. plant bereits zusätzliche Schritte in weiteren Zusammenhängen.
Zu Ihrem Antrag vom 21.7.2020 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit folgenden Ausführungen daher mit, dass Ihrem Antrag bereits entsprochen wurde:
Der Auftrag für eine Einbindung der im Antrag angesprochenen Akteure ist bereits im Zuge der Erarbeitung des Mobilitätsplans für München (Mobi-Muc) vorgesehen. Im Rahmen der Beschlussfassungen zum Mobilitätsplan (s. zuletzt im Rahmen der Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20/V 17371, Beschluss der Vollversammlung vom 19.2.2020) wurde die Stadtverwaltung bereits beauftragt, im Rahmen der Bearbeitung und Erstellung des Mobilitätsplans relevante Akteure in den Prozess miteinzubeziehen. Da im Mobilitätsplan auch ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept zu den zukünftig geplanten Maßnahmen aller Handlungsfelder der Mobilität zu entwickeln und mit allen zuständigen Instanzen abzustimmen ist, wird dem Anliegen des Antrags bereits inhaltlich zielführend und umfassend Rechnung getragen. Dies betrifft sowohl das Anliegen der Einbindung des Bayerischen Verkehrsministeriums und Finanzministeriums, als auch der Einbindung des Bundesverkehrsministeriums und Bundesfinanzministeriums, im Rahmen der Zuständigkeiten für die Finanzierung des ÖPNV.
Darüber hinaus hat sich mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates zur weiteren U-Bahn-Planung vom 23.1.2019 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 12213) die Landeshauptstadt München auf umfangreiche U-Bahn-Planun-gen in zwei Prioritäten festgelegt. Insbesondere mit der in der höchsten Priorität A eingestuften „U-Bahn-Entlastungsspange U9“ (Impler-/Poccistraße – Hauptbahnhof – Münchner Freiheit – Dietlindenstraße) soll der ÖPNV im Hinblick auf die Überlastungserscheinungen im Innenstadtbereich noch deutlich leistungsfähiger werden.
Auf Grundlage des Anfang 2020 beschlossenen Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), das an vielen Stellen deutliche Verbesserungen bei der Finanzierung der kommunalen ÖPNV-Vorhaben enthält, und vor dem Hintergrund der erfolgten Erhöhung der Bundesfinanzhilfen ist die Finanzierung der U-Bahn-Maßnahmen zu gegebener Zeit durch die Landeshauptstadt München gemeinsam mit dem Freistaat Bayern und dem Bund sicher zu stellen.
Die Landeshauptstadt München sowie die Landkreise und Umlandgemeinden und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr erarbeiten zudem bereits gemeinsam nachhaltige Verkehrslösungen für die Stadt und Region im Rahmen des geschlossenen „Verkehrspakts Großraum München“ . In diesem Zusammenhang hat Herr Oberbürgermeister Reiter bereits mit Schreiben vom 2.12.2019 an den damaligen Staatsminister Herrn Reichhart das Anliegen adressiert, dass der Freistaat zur intensiveren Bearbeitung des Verkehrspaktes weitere finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stellt, um die Konkretisierung der angedachten Projekte voranzutreiben. Auch Landrat Herr Niedergesäß wandte sich bereits im November 2019 in seiner Funktion als Sprecher der MVV-Verbundlandkreise mit gleicher Intention an das Ministerium. Beide Schreiben wurden positiv vom Ministerium aufgegriffen. Im Rahmen der Schreiben an das Ministerium wurden die Themen „Finanzierung“ bereits angemeldet und werden in diesem Rahmen mit den entscheidenden Akteuren in den nächsten Sitzungen geklärt.
Sobald in allen Betätigungsfeldern zum ÖPNV-Ausbau in Stadt und Region diskussionswürdige Grundlagen erarbeitet wurden, werden diese selbstverständlich dem Stadtrat zur umfassenden Auseinandersetzung und Diskussion zur Verfügung gestellt.
Zu den in der Begründung des o.g. Antrags genannten ÖV-Projekten können folgende aktuelle Sachstände mitgeteilt werden:
Frau Staatsministerin Schreyer hat mit Schreiben vom 11.6.2020 Herrn Oberbürgermeister Reiter mitgeteilt, dass die Untersuchungen im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Fortschreibung des Programms „Bahnausbau Region München“ zu einer positiven Bewertung eines S-Bahn-Haltepunk-tes Berduxstraße geführt hätten. Der Freistaat sei bereit, die Planung und Realisierung des S-Bahnhalts gemeinsam mit der Landeshauptstadt voranzubringen, wenn sich die Landeshauptstadt auch finanziell an der Hälfte der Kosten in Höhe von 14 Mio. Euro beteilige. In einem nächsten Schritt seien bei der Deutschen Bahn Planungsleistungen bis einschließlich zur Planfeststellung zu beauftragen, wobei sich die Kosten voraussichtlich auf rund 2 Mio. Euro beliefen.
Aus Sicht der Landeshauptstadt München ist das Ergebnis der Untersuchungen sehr zu begrüßen, da der verkehrlichen Erschließung des Entwicklungsgebietes Paul-Gerhardt-Allee mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel eine besondere Bedeutung zukommt. Dem entsprechend hat Herr Oberbürgermeister Reiter Frau Staatsministerin Schreyer aktuell mit Schreiben vom 15.9.2020 mitgeteilt, dass die Landeshauptstadt München grundsätzlich bereit ist, die Planung und Realisierung des S-Bahn-Haltepunktes Berduxstraße fachlich zu unterstützen. Eine finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt München ist zur derzeitigen Situation noch nicht abschließend gesichert und wird in den nächsten Schritten im Kontext der städtischen Finanzlage weiter geklärt.
Im Rahmen der o.g. im Auftrag des zuständigen Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr laufenden umfassenden Machbarkeitsstudie zur Fortschreibung des Programms „Bahnausbau Region München“ werden derzeit zahlreiche weitere S-Bahn-Vorhaben untersucht. Dazu gehören auch die in der Antragsbegründung genannten Maßnahmen DB-Nordring und S-Bahn-Südring. Im Falle positiver Untersuchungsergebnisse wäre auch hier über die möglichen Realisierungsschritte und deren Finanzierung zu entscheiden.
Bereits mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.7.2018 zum „Ausbau Bahnknoten München“ (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 11107) hat die Landeshauptstadt München ihre grundsätzliche Haltung insbesondere auch zum Ausbau des DB-Nordrings und zum S-Bahn-Südring formuliert.
Vor dem Hintergrund der dargestellten zahlreichen bereits stattfindenden und geplanten Abstimmungen zum Thema Finanzierung im Rahmen des
ÖPNV-Ausbaus (laufend in den jeweiligen Projekten) und der Erarbeitung des Mobilitätsplans für München (nächste Beschlussfassung im ersten Halbjahr 2021 geplant) und auch der Region im Rahmen des Verkehrspaktes Großraum München (aktuelle Bestrebungen einer kurzfristigen Intensivierung des Projekts in den kommenden Monaten), sowie der regulär vorgeschriebenen und vorgesehenen Einbindung des Stadtrates (ständigim Rahmen der zahlreichen Beschlussfassungen im Thema Mobilität), des Freistaats Bayern und des Bundes, wird dem Anliegen des Antrags bereits umfassend Rechnung getragen. Darüber hinaus können vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens sowie der knappen Personalkapazitäten derzeit keine zusätzlichen Diskussionsplattformen in Form eines kurzfristigen Stadtratshearings organisiert werden. Wir freuen uns, dass wir durch die dargestellten Projekte und Formate der Intention Ihres Antrags dennoch entsprechen können und die Belange der Landeshauptstadt München zukünftig noch deutlicher als bisher schon in den Abstimmungsprozess mit den finanzierungsrelevanten Akteuren sowohl in den angeführten Projektbeispielen als auch auf allen anderen Formaten und Ebenen einbringen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.