Corona-bedingte Freistellung und reduzierte Arbeitszeit in der Stadtverwaltung
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Judith Greif, Gudrun Lux, Clara Nitsche (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Roland Hefter, Christian Köning, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Christian Vorländer, Micky Wenngatz (SPD/ Volt-Fraktion) vom 20.8.2020
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Auf Ihre Anfrage vom 20.8.2020 nehme ich Bezug. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Wie durch ein Brennglas macht die Corona-Krise deutlich, wie ungerecht Care-Arbeit unter den Geschlechtern verteilt ist. Fällt die Betreuung durch Dritte weg, ist zu vermuten, dass die Hauptlast der Erziehungsarbeit mehrheitlich von Frauen* getragen wird. Um dem künftig entgegenwirken zu können, sind Erkenntnisse über die Verhältnisse bei der Stadtverwaltung München notwendig, die eine sehr große Arbeitgeberin ist und somit aufschlussreiche Zahlen liefern kann.“
Bevor ich zu den im Einzelnen gestellten Fragen antworte, möchte ich Folgendes vorausschicken:
Während der Zeit der Kita- und Schulschließungen war in § 10 „Beschäftigte als Eltern oder pflegende Angehörige“ der Dienstanweisung Corona Folgendes geregelt:
(1) 1Beschäftigte, die zur Betreuung ihrer Kinder bis einschließlich der 6. Jahrgangsstufe oder ihrer Kinder mit Behinderung oder ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause bleiben müssen, weil die Betreuungseinrichtungen oder Schulen geschlossen sind und keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit besteht bzw. der ambulante Pflegedienst nicht zur Verfügung steht, werden bis einschließlich 30.4.2020 vom Dienst freigestellt unter vollständigem Verzicht auf die Einarbeitung der versäumten Arbeitszeit, wenn ansonsten eine Betreuung nicht sichergestellt werden kann. 2Soweit neben der Kinderbetreuung oder Pflege von zu Hause aus gearbeitet werden, geht dies der Freistellung vor (vgl. § 4a). 3§10 Abs. 1 Satz 2 UrlMV und § 10 Abs. 1 Satz 4 UrlMV gelten entsprechend (DA Corona Version 12 vom 17.4.2020).
Eine Datenerhebung von Freistellungen findet im Personalmanagementsystem paul@ unter dem Subtypen 1385 statt. Hierbei werden alle Arbeits- und Dienstbefreiungen von Beschäftigten erfasst. Freistellungsgründezur Arbeits- und Dienstbefreiung können u.a. sein: Schöffentätigkeit, Gewerkschaftstätigkeit, Umzug, städtische Prüfungsfeiern etc. Auch die Freistellung zur Kinderbetreuung nach § 10 DA Corona fällt darunter. Insgesamt waren 4.764 Beschäftigte im März und April 2020 freigestellt. Zum Vergleich: im Jahr 2019 lag diese Zahl bei 297. Da sämtliche der oben genannten Freistellungsgründe unter der gleichen Subtypennummer erfasst werden, kann keine exakte Aussage getroffen werden, wie viele Personen insgesamt von Freistellungen im Zusammenhang mit Covid 19 betroffen waren. Dazu müssten alle Beschäftigten, die in der Zeit der Schul- und Kitaschließungen freigestellt waren, angeschrieben und nach dem Grund ihrer Freistellung gefragt werden.
Im Zusammenhang mit dem Stadtratsantrag Nr. 20-26/A 00204 „Die Verwaltung der Zukunft von heute auf morgen“ der CSU-Fraktion vom 3.7.2020 fand eine stadtweite Umfrage zum Thema Homeoffice in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Amt statt. An der Umfrage haben 8.685 Beschäftige teilgenommen, knapp 60% der Befragten sind weiblich (5.034). Ein Drittel der Befragten (2.719) hat Kinder unter 18 Jahren.
Die Beantwortung Ihrer Fragen kann ich aufgrund der o.g. mangelnden Datengrundlage nur auf der Basis der o.g. Homeoffice-Befragung vornehmen. Die Ergebnisse beziehen sich dabei nicht auf 42.000 Beschäftigte, sondern auf die 8.685 Beschäftigten, die an der Befragung teilnahmen.
Vor der abschließenden Information des Stadtrats über die Ergebnisse der Umfrage kann ich Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele männliche* bzw. weibliche* Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und deren Eigenbetriebe haben sich wegen der Kinderbetreuung während der coronabedingten Kita- und Schulschließung von der Arbeit freistellen lassen?
Antwort:
In der o.g. Befragung haben die Frage „Haben Sie sich während des Lockdowns und danach freistellen lassen bzw. die Arbeitszeit reduziert?“ 629 Personen bejaht. Davon haben sich 505 Personen wegen Kinderbetreuung, 33 Personen wegen Pflege Angehöriger und 91 Personen aus anderen Gründen freistellen lassen bzw. die Arbeitszeit reduziert.Von den 505 Personen, die sich wegen Kinderbetreuung freistellen ließen bzw. ihre Arbeitszeit reduzierten, waren 342 weiblich, 149 männlich und 11 Personen machten keine Angabe zu ihrem Geschlecht.
Frage 2:
Wie ist das prozentuale Verhältnis dieser Gruppe zueinander?
Antwort:
Von den 505 Personen, die sich wegen Kinderbetreuung freistellen ließen bzw. ihre Arbeitszeit reduzierten, beträgt der Anteil weiblicher Beschäftigter 68%, der Anteil männlicher Beschäftigter 30% (2% machten keine Angabe zum Geschlecht).
Frage 3:
Wie sehen die entsprechenden Ergebnisse hinsichtlich einer Reduzierung von Arbeitszeit für die Kinderbetreuung in diesem Zeitraum aus?
Antwort:
46 Teilnehmer*innen der Befragung haben ihre Arbeitszeit wegen Kinderbetreuung reduziert, 30 Frauen (65%), 13 Männer (28%), 3 Personen (7%) machten keine Angabe zu ihrem Geschlecht.
Frage 4:
Wie sehen diese Zahlen bei den städtischen Gesellschaften aus?
Antwort:
Insgesamt haben sich bei den städtischen Gesellschaften 226 Personen wegen Kinderbetreuung freistellen lassen bzw. ihre Arbeitszeit reduziert:
Im Einzelnen:
-Freistellung wegen Kinderbetreuung: 186 Personen, davon 106 Frauen (57%) und 80 Männer (43%).
-Reduzierung der Arbeitszeit wegen Kinderbetreuung: 40 Personen, davon 30 Frauen (75%) und 10 Männer (25%).
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat dem Antwortschreiben zugestimmt (s. Anlage).
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage kann abgerufen werden unter:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=6186413