Schulungsräume der Landeshauptstadt München für Organisationen öffnen
Anfrage Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 11.8.2020
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
In Ihrer o.g. Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: „Die Landeshauptstadt München verfügt über eine Vielzahl von Räumlichkeiten für Fortbildungen, Schulungsmaßnahmen und Ausbildungsveranstaltungen für städtische Bedienstete. Da diese Veranstaltungen während der normalen Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stattfinden, sind diese auf den Vor- und Nachmittag begrenzt. Am Abend werden diese Räumlichkeiten also nicht genutzt und könnten Organisationen, die von der Landeshauptstadt München Förderungen erhalten, zur Verfügung gestellt werden. Viele Organisationen könnten ein größeres Angebot (z.B. im Bereich der Erwachsenenbildung) aufstellen, es fehlt aber oft an passenden Örtlichkeiten. Mit der Bereitstellung von den bereits vorhandenen Räumlichkeiten könnten diese unterstützt und ein wertvoller Beitrag für den je- weiligen Bereich geleistet werden.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Ist es möglich, Schulungsräume der Landeshauptstadt München für Veranstaltungen von geförderten Organisationen zu öffnen?
Antwort:
Die Schulungsräume der zentralen Fortbildung im Personal- und Organisationsreferat, P 6.2 befinden sich im Gebäude Ruppertstraße 11. Hier werden bereits über das KVR der Multifunktionsraum sowie das Casino extern vermietet. Bereits jetzt können Organisationen/Vereine hier eine entsprechende Anfrage stellen. Nach Prüfung des Vereins/der Organisation durch das Ordnungsamt können die beiden o.g. Räume, wenn verfügbar, angemietet werden.
Der Vermietungsprozess ist allerdings umfangreich. Neben der Prüfung durch das Ordnungsamt müssen vom Verein/der Organisation Haftpflichtnachweise angefordert werden. Es muss ein Mietvertrag geschlossen werden, der dann vom Objektverantwortlichen des Kommunalreferats abschließend bearbeitet wird. Des Weiteren muss ein Sicherheitsdienst beauftragt werden, sofern die Vermietung außerhalb der Geschäftszeitenliegt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung durch das Kommunalreferat.
Für weitere als die o.g. Räume ist dieser erhebliche Aufwand für eine Vermietung durch den Bereich „Fortbildung“ des Personal- und Organisationsreferats nicht leistbar.
Folgende weitere Argumente sprechen gegen eine Vermietung der Seminarräume:
Die Räume der Fortbildungsabteilung sind regelmäßig ausgelastet. Der Großteil der Seminare dauert mehrere Tage, so dass das Setting in den Räumen bestehen bleibt und keine Zwischennutzung, z.B. abends möglich ist.
Es könnten daher nur Räume vermietet werden, die abends frei sind und nicht für den folgenden Tag für Fortbildungsangebote vorbereitet sind.
Zudem dauern die Veranstaltungen häufig länger als geplant, so dass die Räume frühstens ab 18 Uhr für eine Vermietung freigegeben werden könnten. Diese Zeiten liegen außerhalb der Öffnungszeiten des KVR-Gebäudes. Dies erfordert wiederum die Beauftragung eines eigenen Sicherheitsdienstes.
Da der Sicherheitsdienst nur für die Überwachung zuständig ist, müsste die Schlüsselübergabe durch die Fortbildungsabteilung erfolgen. Die Nutzung liegt allerdings außerhalb der vereinbarten Arbeitskernzeiten, so dass hierfür extra Personal vor Ort sein müsste. Für die Planung der Vermietung, die Erstellung der Verträge, die Beauftragung des Sicherheitsdienstes und Übergabe der Schlüssel außerhalb der Arbeitszeit stehen der Fortbildungsabteilung keine personellen Ressourcen zur Verfügung. Zudem ist aufgrund der hohen oben erwähnten Auslastung nicht mit einer hohen Zahl an freien Räumen zu rechnen.
Die Vertragsgestaltung und Rechnungsstellung würde über das Kommunalreferat als Objektverantwortliche laufen, so dass es hier zu weiteren Schnittstellen und Ressourcenaufwand kommen würde.
Frage 2:
Welche Kosten würden entstehen?
Antwort:
Es würden Raumkosten, Personalkosten, Gemeinkosten, sowie IT-Service Kosten entstehen.
Die genauen Vermietungskosten müssten nach Auskunft des Kommunalreferates noch durch das Bewertungsamt ermittelt werden. Aufgrund deruns bekannten Kosten für die Vermietung des Multifunktionssaales des KVR kommen wir zu geschätzten Kosten von ca. 150 Euro je Seminarraum. Eine kostenlose Überlassung der Räume ist aufgrund des Grundsatzes des wirtschaftlichen Handelns nicht möglich.
Hinzu kommen die Kosten für den Sicherheitsdienst, der einzeln und konkret für die Mieter angefordert werden müsste. Sie belaufen sich auf mindestens 18 Euro pro Stunde. Hinzu kommt ein Abend- oder Nachtzuschlag.
Frage 3:
Gibt es weitere Möglichkeiten, Organisationen mit Räumlichkeiten für Veranstaltungen zu unterstützen?
Antwort:
Seitens der Fortbildungsabteilung gibt es keine weiteren Räumlichkeiten, die zur Vermietung angeboten werden könnten. Im pädagogischen Institut des Referats für Bildung und Sport können über das zentrale Immobilienmanagement des RBS Räume angemietet werden. Grundsätzlich können beim RBS Räume in Schulen für diese Zwecke angemietet werden.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.