Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat das Gutachten für eine neue Hochhausstudie zur Kenntnis genommen. Außerdem sprach sich das Gremium für einen Diskussions- und Beteiligungsprozess mit der Bürgerschaft und Fachleuten im Frühjahr und Sommer 2020 aus. Wie soll mit Hochhäusern im Münchner Stadtgebiet umgegangen werden? Um darauf eine Antwort zu geben, wurden bislang zwei Hochhausstudien erarbeitet – 1977 und 1995. Doch viele der in der Studie von 1995 vorgeschlagenen Standorte wurden inzwischen realisiert und die Rahmenbedingungen für Hochhausprojekte haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Deshalb hat das Münchner Büro 03 Architekten im Auftrag des Referats für Stadtplanung und Bauordnung ein Gutachten zur Fortschreibung der beiden Studien erstellt. Es wurde im November in der Kommission für Stadtgestaltung und nun im Stadtrat präsentiert und steht unter https://t1p.de/hochhausgutachten zur Einsicht bereit. Auf dieser Internetseite werden auch rechtzeitig die Termine im Beteiligungsprozess bekannt gegeben. Erst auf Basis der öffentlichen Beteiligung wird der Stadtrat entscheiden, wie mit den Ergebnissen des Gutachtens umgegangen wird. Das Gutachten beschreibt verschiedene Bausteine, die zukünftig bei einer Beurteilung von Hochhausprojekten in München zum Einsatz kommen sollen. Der „Zonenplan“ trifft Aussagen dazu, wo in der Stadt sich bauliche Überhöhungen in unterschiedlichen Höhenkategorien umsetzen ließen. Er wird flankiert durch eine ausdifferenzierte Zusammenstellung von Kriterien, die sich an Akteure aus Verwaltung und Planung richten und zur Sicherung der architektonischen und stadträumlichen Qualitäten Münchens beitragen sollen. Für die Umsetzung von Hochhausprojekten wird ein klar strukturierter Planungsprozess vorgeschlagen.
Die Verfasser des Gutachtens messen dem bestehenden Stadtbild einen hohen Wert zu und sehen für weite Teile den Erhalt und die Stärkung der Traufe oder nur eine moderate Akzentuierung vor. Dennoch werden Hochhäuser als selbstverständlicher Bestandteil der Stadt betrachtet. Tatsächlich hat München schon einen großen Bestand an hohen Häusern - allein in der Kategorie über 40 Meter sind es über 200. Aus Sicht der Gutachter sind Hochhäuser ein wichtiges städtebauliches Gestaltungsmittel und am richtigen Standort und unter Beachtung der formulierten Qualitätsanforderungen ein Gewinn für das Stadtbild. Das Gutachten arbeitet nicht mit einer grundsätzlichen Höhenbegrenzung für Hochhäuser auf 100 Meter, sondern schlägt einen differenzierten Ansatz mit unterschiedlichen Höhenkategorien vor, um Denk- und Gestaltungsspielräume nicht grundsätzlich einzuschränken. Die Verfasser sehen nur für wenige Bereiche Zonen für stadtbildprägende Hochhäuser mit einer Höhe von über 80 Metern für geeignet, etwa entlang der Bahngleise zwischen Hauptbahnhof und Pasing, im Gewerbeband entlang dem DB-Nordring sowie in den Gewerbegebieten am östlichen Stadteingang. Für einzelne Projekte soll weiterhin eine Prüfung im Einzelfall erforderlich sein, exakt positionierte Standorte für Hochpunkte werden in dem Gutachten nicht definiert.
Zum Thema Wohnungsbau führen die Verfasser aus, dass das Hochhaus in der Regel mit höheren technischen Baukosten verbunden ist. Daher werden Potenziale für den preisgünstigen Wohnungsbau nur mit moderater Höhenentwicklung gesehen. Der große Bedarf an kostengünstigem Wohnraum werde nicht zu einem entscheidenden Anteil durch Wohnhochhäuser gelöst werden.
„Mit dem Gutachten von 03 Architekten sind wir in der Frage, wie wir in München künftig mit Hochhausprojekten umgehen wollen, einen großen Schritt weiter“, sagt Stadtbaurätin Elisabeth Merk. „Ich bin schon sehr gespannt auf den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Fachleuten.“