Klimaneutrales München bis 2035 – Maßnahme 5: Mehr erneuerbare Energien für München in München und der Region
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Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Dominik Krause und Sabine Krieger (Die Grünen – Rosa Liste) vom 19.9.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragen, folgende Möglichkeiten für den Ausbau von erneuerbaren Energien in München und im Münchner Umland zu untersuchen: „1. Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Entsorgungswerk Freimann (Dachfläche rund 12.000 m²)
2. Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf SWM-eigenen Dächern, städtischen Dächern und Dächern von Beteiligungsgesellschaften 3. Windkraftanlagen entlang der Starnberger Autobahn, sowie entlang der Autobahnen bzw. Bundesstraßen im Hofoldinger- und Ebersberger-Forst 4. Potentialabschätzungen für PV-Anlagen auf Firmengrundstücken und Firmenhallen“
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Untersuchungen zum Ausbau von erneuerbaren Energien fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Zu Ihren konkreten Fragestellungen dürfen wir Ihnen anhand einer Stellungnahme der SWM Folgendes mitteilen:
Punkt 1:
Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Entsorgungswerk Freimann (Dachfläche rund 12.000 qm)
Antwort:
Bei der genannten Dachfläche handelt es sich um die Biogasanlage im Entsorgungspark. In unmittelbarer Umgebung gibt es explosionsgefährdete Bereiche. Hier wäre die Installation einer PV-Anlage – wenn überhaupt ratsam – nur mit erheblichem Aufwand möglich (z.B. muss Funkenbildung ausgeschlossen werden, beispielsweise beim Ziehen von Steckern/Verbindungen, Schalthandlungen u.ä.). Deshalb verfolgen die SWM diesen Ansatz nicht.
Punkt 2:
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf SWM-eigenen Dächern, städtischen Dächern und Dächern von Beteiligungsgesellschaften
Antwort:
Ziel der SWM ist es, auf allen SWM Neubauten PV-Anlagen zu realisieren. Die SWM haben in den vergangenen Jahren Bestandsdächer von SWM Immobilien (Erzeugungsanlagen, Umspannwerke, Bäder, Bauwerke der Wassergewinnung) analysiert. Potenziell geeignete Dachflächen wurden statisch geprüft und sofern möglich, wurden Anlagen realisiert. Häufig standen aber die statischen Voraussetzungen oder in den nächsten Jahren geplante Sanierungsmaßnahmen einer Anlagenerrichtung entgegen. Trotzdem prüfen die SWM laufend weiter (z.B. aktuell nochmals die Umspannwerke und Bäder). Auch bei anstehenden Dachsanierungen versuchen die SWM, die zusätzlichen Anforderungen an die Statik für Photovoltaik zu berücksichtigen.
Anbei finden Sie eine Auflistung von PV-Anlagen der SWM Services GmbH. Dieser kann entnommen werden, dass die SWM auch Anlagen
auf Schulen und Gewerbehöfen errichtet haben. Die Untersuchung von LHM-eigenen (Dach)Flächen erfolgt i.d.R. durch die LHM selbst. Geeignete (Dach)Flächen werden in einem formellen Ausschreibungsverfahren ausgeschrieben.
Zusätzlich laufen derzeit noch Planungen für folgende Projekte: Parkhaus Carl-Wery-Straße (ca. 75 kW), Bad Harlaching (ca. 100 kW), Umspannwerk Perlach (ca. 100 kW) und (übrige) Wohnbebauung Hanauer Straße. Je nachdem, ob diese für Volleinspeisung/Eigenversorgung/ Mieterstrom/Sonnenbausteine Einsatz finden, werden es Anlagen von unterschiedlichen SWM Konzerneinheiten.Des Weiteren sind die SWM in Kontakt mit der Gewofag und der GWG bzgl. der Nutzung von Dächern. Es liegen abgestimmte Dachnutzungsverträge mit der Gewofag für Wohnhäuser im Haidelweg und am Innsbrucker Ring vor, die sich derzeit zur Unterschrift bei der Gewofag befinden. Weitere Gebäude der Gewofag und GWG sind in Prüfung.
Weiterhin wird aktuell eine Mieterstromanlage (Martin-Kollar-Straße) mit einer Leistung von ca. 430 kW realisiert.
Für das neue SWM Vertriebsprodukt „M-Solar Sonnenbausteine“ werden zur Zeit ebenfalls Dachflächen geprüft. Bei den Sonnenbausteinen handelt es sich um ein PV-Angebot für Münchner Bürgerinnen und Bürger ohne eigene Dachflächen, die sich an größeren von der SWM errichteten PV-Anlagen beteiligen können. Ein Pilot soll bereits in diesem Jahr gestartet werden.
Grundsätzlich ist es schwierig, geeignete Dachflächen zu finden bzw. sich mit den Eigentümern/Nutzern zu einigen. In der Regel sind diese nicht bereit, Dachmietverträge mit entsprechender Laufzeit (> 20 a) abzuschließen und sich so lange Zeit zu binden.
Punkt 3:
Windkraftanlagen entlang der Starnberger Autobahn, sowie entlang der Autobahnen bzw. Bundesstraßen im Hofoldinger- und Ebersberger Forst
Antwort:
Die SWM haben sich grundsätzlich bereits vor mehreren Jahren die gesamte Metropolregion München angesehen, also auch die angesprochenen Gebiete.
Für den Hofoldinger Forst haben die SWM eine Windeinschätzung von einem externen Windgutachter erstellen lassen, jedoch leider mit negativem Ergebnis (unzureichende Windverhältnisse).
Zudem haben sich die SWM mit diversen Bürgermeistern getroffen, die grundsätzlich pro Windkraft sind und die einen Wettbewerb zur Wahl eines geeigneten Projektpartners starten wollten. Jedoch wurden diese Vorhaben scheinbar seitens der Gemeinden nicht mehr weiterverfolgt.Grundsätzlich liegen diese Gebiete größtenteils in Landschaftsschutzgebieten. Um darin Windkraft zu ermöglichen, muss im Regelfall ein Zonierungskonzept zur Festlegung von WEA-Standorten seitens der betroffenen Landkreise erstellt werden, was oftmals eine politische Hürde darstellen kann.
Daneben liegen große Bereiche innerhalb von Wasserschutzgebieten, mit denen Ausschlussflächen bzw. strikte Auflagen an den Bau folgen. Zudem bieten die Waldgebiete und dabei v. a. die Randbereiche gute Nistmöglichkeiten für geschützte Vogelarten. Weitere Hindernisse liegen in den installierten Radaranlagen mit entsprechenden Schutzbereichen, v. a. Ebersberger Forst mit Drehfunkfeuer Poing und DWD Wetterstation.
Entlang der Starnberger Autobahn (Forstenrieder Park) ist nahezu der gesamte Wald speziell gewidmet (z. B. Erholungswald der Stufe 1 und 2), woraus wiederum Einzelprüfungen (steht Windkraft dem Schutzziel entgegen) resultieren.
Ein Großteil der Flächen unterliegt der Verwaltung der Bayerischen Staatsforsten. Daneben waren damals größere Bereiche gemeindefrei. Beides bedeutet, dass die betroffenen Gemeinden bzw. Anrainergemeinden (gemeindefreie Gebiete) einem Windkraftprojekt zustimmen müssen, um die Flächen überhaupt pachten zu können.
Des Weiteren eine Information zum Thema Bündelung:
Die komplette Bündelung der Trasse (SuedOstLInk) entlang der A93 wird aufgrund vieler bereits vorliegender Raumwiderstände nicht möglich sein. Dieser vermeintliche Kompromiss ist bei der BNetzA bereits nicht mehr im Vorrang und wird dort auch erst wieder aufgenommen, wenn andere Alternativen aufgrund von Raumwiderständen noch problematischer sind.
Hinsichtlich des grundsätzlichen Ausbaupfads der Windenergie – auch jenseits der Flächen entlang von Verkehrswegen – haben sich die SWM im Rahmen der aktuell diskutierten Klimagesetzgebung auf Bundesebene sowie im Rahmen des Bayerischen Energiedialogs für eine Beschleunigung des Ausbaus und den Abbau von Hemmnissen stark gemacht.
Punkt 4:
Potenzialabschätzungen für PV-Anlagen auf Firmengrundstücken und Firmenhallen
Antwort:
Hierzu haben die SWM bislang keine Erhebungen durchgeführt. Allerdings wurde vor ein paar Jahren im Auftrag des RGU eine Solarpotenzialkarte für München erstellt. (http://kronos.muenchen.de/rgu/solarpotenzial)
Mit dem Produkt M-Solar-Business bieten die SWM seit 2017 Photovoltaikanlagen für Gewerbe- und Firmenkunden an. Hier wurden bisher ca. 10 PV-Anlagen realisiert. Zielsetzung der SWM ist, dieses Geschäftsfeld weiter auszubauen. Aktuell sind mehrere Projekte in der Planungs- und Angebotsphase.
Allgemein zum Klimaschutzprogramm, auf das sich die Regierungsparteien am 20.9.2019 geeinigt haben:
Es wurde beschlossen, den 52-GW Deckel aufzuheben. Eine Förderung wird daher auch dann möglich sein, wenn die 52-GW-Grenze überschritten wird. Die entsprechenden Gesetze werden nun zeitnah auf den Weg gebracht. Mit dem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm hat die Bundesregierung außerdem verbesserte Rahmenbedingungen beim Mieterstrom in Aussicht gestellt.
Zur Erreichung der Erneuerbaren-Ausbauziele und im Rahmen der
SWM-Ausbauoffensive Erneuerbare Energien ist neben Dachflächen, die zweifelsohne einen wichtigen Beitrag für den Ausbau der Solarenergie im Stadtgebiet leisten, der Ausbau von PV-Freiflächenanlagen im Münchner Umland und in Bayern maßgeblich. Die SWM begrüßen, dass Bayern Gebrauch von der Länderöffnungsklausel des EEG gemacht und die Flächenkulisse auf PV-Freiflächenanlagen i.R. der Ausschreibungen auf Acker- und Grünflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten erweitert hat. Außerdem begrüßt wird, dass die Höchstgrenze bei Genehmigungen in diesen Gebieten auf 70 genehmigungsfähige Anlagen pro Jahr erhöht wurde.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.
Anlage: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=5659382