Besucher*innen in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Leistungen über Tag und Nacht erbringen, müssen auch weiterhin ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorlegen. Dabei gelten ab sofort aber keine verkürzten Fristen mehr. Die Landeshauptstadt München hatte die Regelungen vor den Weihnachtsfeiertagen wegen der erhöhten Inzidenzwerte verschärft. Mit dem Ablauf der Allgemeinverfügung gelten nun wieder die bayernweiten Vorgaben. Das bedeutet, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner täglich von höchstens einer Person besucht werden darf, die über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt. Das Testergebnis ist auf Verlangen vorzuweisen. Das Ergebnis des PoC-Antigen-Schnelltests darf nicht älter als 48 Stunden sein, das Ergebnis eines PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden.
Jede*r Besucher*in hat zu jeder Zeit innerhalb der oben genannten Einrichtungen eine FFP2-Maske zu tragen.
Testmöglichkeiten für Besucher*innen: PCR-Test: als Jedermann-Test bei den Hausärzt*innen oder auf der Theresienwiese
PoC-Antigen-Schnelltest:
- kostenfrei in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Leistungen über Tag und Nacht erbringen
- kostenfrei auf der Theresienwiese: nur nach Anmeldung über die oben genannten Einrichtungen
- kostenpflichtig bei gewerblichen Teststationen oder bei den Hausärzt*innen