Vergewaltigung einer Elfjährigen Die Stadt unterstützt das Opfer und setzt sich für ein konsequentes Vorgehen gegen Täter im Bereich von sexuellem Missbrauch von Kindern ein
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 28.6.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie baten um volle Unterstützung der Verwaltung im Fall des schweren sexuellen Missbrauchs einer Elfjährigen und wünschten sich eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Familie, um unbürokratisch Hilfestellung zu leisten.
Zunächst bitten wir um Entschuldigung, dass die Bearbeitung Ihres Antrags aufgrund interner und externer Abstimmungsprozesse einige Zeit in Anspruch genommen hat und nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beantwortet werden konnte.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen versichern, dass das Sozialreferat Ihrem Anliegen entsprechend, Angebote für Opfer von sexueller Gewalt in vielen Bereichen bereits umsetzt und jedem Opfer bei Wunsch und Bedarf oder der Notwendigkeit ein entsprechendes, individuelles Unterstützungsangebot unterbreitet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Ihnen im Einzelfall leider keine weitere Rückmeldung geben. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Die Landeshauptstadt München verfügt in der Kinder- und Jugendhilfe über ein dichtes Beratungsnetz, das für alle Opfer sexueller Gewalt erreichbar und ansprechbar ist. Durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit der freien Träger und der öffentlichen Jugendhilfe ist das Angebot bekannt bzw. kann über den städtischen Internetauftritt auch im Einzelfall in Erfahrung gebracht werden. In diesen Einrichtungen ist die erforderliche Fachlichkeit, Vertraulichkeit und Niederschwelligkeit verortet und gewährleistet.
Darüber hinaus veranstalten die Fachberatungsstellen zum Thema sexuelle Gewalt Fachtagungen, Fortbildungsmaßnahmen und Abendinformationsveranstaltungen für alle Interessierten. Sollten Einrichtungen Unterstützung bei der Erstellung von Schutzkonzepten benötigen, können sie sich ebenfalls an die Fachberatungsstellen wenden.Die Fachberatungsstellen stehen in engem Austausch mit der Landeshauptstadt München. Bereits 2004 wurde die Arbeitsgemeinschaft „Münchner Fachstellen Prävention und Hilfen für Kinder bei sexueller Gewalt“ unter Mitwirkung und finanzieller Unterstützung der Landeshauptstadt gegründet.
In zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen hat sich die Arbeitsgemeinschaft als kompetente Plattform für Fragen rund um die Thematik „Sexuelle Kindesmisshandlung“ präsentiert. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist die Vernetzung und Sicherstellung des Fachaustausches der Münchner Fachstellen, die präventiv, aber auch beratend und schützend mit betroffenen Kindern und ihren Familien arbeiten. Durch die wechselseitigen Informationen zum jeweiligen Arbeitsprofil und die Kenntnis der spezifischen Unterstützungs- und Hilfsangebote der einzelnen Einrichtungen kann in Beratungssituationen schnell und bedarfsgerecht an die einzelnen Fachberatungsstellen weiter verwiesen werden.
In den Sozialbürgerhäusern wurde zur Bearbeitung von Verdachtsfällen sexueller Kindesmisshandlung und Fällen von sexueller Übergriffigkeit bzw. Sexualdevianz eine eigene Konzeption – unter dem Gesichtspunkt der Anforderungen an die Arbeit mit Verdachtsfällen auf sexuelle Kindesmisshandlung, sexueller Übergriffigkeit Minderjähriger und Umgang mit abstrakten (teils auch konkreten) Gefahrenlagen durch Sexualstraftäter – entwickelt.
Der Unterstützungsdienst in Krisen und Gefährdungsfällen ist Erstan- sprechpartner und Multiplikator zum Thema sexuelle Gewalt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Häusern. Des Weiteren berät er externe Fachkräfte sowie Bürgerinnen und Bürger und verweist im Bedarfsfall auf Fachberatungsstellen.
Die Landeshauptstadt München ist ebenfalls sehr daran interessiert, Gerichtsverfahren möglichst opfer- und kinderschonend durchzuführen. In diesem Zusammenhang hat sie einen Sonderleitfaden und eine Zielvereinbarung zwischen dem Familiengericht, dem Stadt- und Kreisjugendamt, den Beratungsstellen/Frauenhäusern, den Verfahrensbeiständen und Sachverständigen sowie der Staatsanwaltschaft München I, dem Strafgericht, der Polizei und den Opferanwaltschaften in Kinder- und Jugendschutzsachen getroffen, um die Sicherung des Kindeswohls und des Opferschutzes zu wahren. Dabei werden Verfahrensabläufe im gerichtlichen Verfahren festgelegt, die einen besonderen Schutz für Kinder und Jugendliche gewährleisten.Bezüglich der Forderung nach einem konsequenten Vorgehen gegen Täter im Bereich von sexuellem Missbrauch kann das Sozialreferat keine Angaben tätigen, da dies nicht im Rahmen der Verantwortlichkeit liegt. Hierzu ist das Justizministerium in der Federführung einzubinden. Aus fachlicher Sicht ist eine Evaluierung der Abläufe im Umgang mit verurteilten Triebtätern jedoch zu befürworten.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.