Trambahnbetriebshof – Zufahrtsmöglichkeiten über die Ständlerstraße prüfen
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär und Beatrix Burkhardt (CSU-Fraktion) vom 4.8.2017
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag baten Sie darum, die SWM/MVG zu beauftragen, die Zufahrtsmöglichkeiten für den künftigen Trambahnbetriebshof über die Ständlerstraße zu prüfen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die von Ihnen beantragte Prüfung der Zufahrtsmöglichkeiten für den künftigen Trambahnbetriebshof über die Ständlerstraße fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in die Zuständigkeit der SWM/MVG.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Hierzu haben wir die SWM/MVG um Stellungnahme gebeten, die Folgendes zu den einzelnen Punkten mitteilte:
Punkt 1:
Die SWM/MVG wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Haupterschließung des künftigen Trambahnbetriebshofs an der Ständlerstraße über eine neue Trasse von der heutigen Endstation Schwanseestraße entlang der Ständlerstraße möglich ist und gebeten, diese gegebenenfalls als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens einzubringen.
Antwort:
„Die Planung der SWM/MVG für die Einrichtung eines Straßenbahnbetriebshofs auf dem vorhandenen Betriebsgelände an der Ständlerstraße basiert auf der vorhandenen Straßenbahninfrastruktur. Dies bedeutet, dass für die Anbindung der von einer Hauptwerkstatt zu einem Betriebshof aufzuwertenden Werkstattanlage auf die vorhandene Betriebsstrecke zurückgegriffen wird. Da eine Betriebsstrecke mit ausreichender Leistungsfähigkeit als Anbindung des zukünftigen Betriebshofs an das Straßenbahnnetz vorhanden und rechtlich gesichert ist, ergibt sich auch unter der Vorgabe sparsamer Mittelverwendung keine notwendige Planrechtfertigung, die Betriebsstrecke in der Aschauer Straße aufzugeben bzw. hierfür an ande-rer Stelle eine Strecke für das selbe Betriebsprogramm zu erstellen. Es ist daher nicht angezeigt, eine neue Straßenbahnstrecke zwischen Endhaltestelle Schwanseestraße und dem Betriebsgelände an der Ständlerstraße einzubringen.
Die derzeitige Planung des Betriebshofes in der Ständlerstraße geht von einer Einleitung des Planfeststellungsverfahrens in 2021 aus.“
Punkt 2:
Die SWM/MVG wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die aktuell geplante Anbindung über die Aschauer Straße/Chiemgaustraße weiterhin zu planen und rechtlich zu sichern, sie innerbetrieblich aber lediglich als Störfallalternative einzusetzen. Bei dieser Variante ist besonders auf die Einhaltung des Lärmschutzes und die besonderen Gegebenheiten des neuen Schulstandortes an der Aschauer Straße zu achten.
Antwort:
„Durch die Betriebsgenehmigung der Regierung von Oberbayern (ROB) vom 18.3.2016 für die bestehende Betriebsstrecke in der Aschauer Straße besteht die Nutzungsmöglichkeit für diese Strecke. Im Rahmen der weiteren städtebaulichen Entwicklung ist es die Planung des neuen Schulstandortes an der Aschauer Straße, welche den vorhandenen Bestandsschutz der Straßenbahnstrecke zu achten hat.“
Punkt 3:
Die SWM/MVG wird beauftragt zu prüfen, inwieweit diese veränderte Schienenführung eine deutlich effizientere Ergänzung für weitere Trambahnplanungen im 16. Stadtbezirk bedeuten würde.
Antwort:
„Von den im gültigen Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München in der Kategorie ‚in Untersuchung/offen zu halten‘ enthaltenen Straßenbahnstrecken befindet sich keine im Umfeld der Ständlerstraße, so dass der Neubau einer Straßenbahnstrecke für den Linienbetrieb im Verlauf der Ständlerstraße als Teil eines noch nicht weiter konkretisierten Streckenverlaufs derzeit durch die SWM/MVG nicht begründbar ist.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag somit beantwortet ist und als erledigt gelten darf.