Zeitplan für den Neubau der Karlsfelder Straße
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Renate Kürzdörfer, Christian Müller, Heide Rieke und Julia Schönfeld-Knor (SPD-Fraktion) vom 3.9.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 3.9.2019 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an den Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
Für die im Betreff genannte Anfrage ist die geschäftsordnungsgemäße Frist am 15.10.2019 abgelaufen. Eine Behandlung Ihrer Anfrage in der vorgegebenen Frist ist aufgrund der erforderlichen Abstimmungen und weiterer dringlicher Klärungen und Erledigungen leider nicht möglich. Mit Schreiben vom 15.10.2019 wurde daher eine Terminverlängerung bis 13.12.2019 beantragt, der nicht widersprochen wurde.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
Der vor vielen Jahren bereits beschlossene Ausbau mit Neutrassierung der Karlsfelder Straße im Bereich der Siedlung Ludwigsfeld sei bisher an privatrechtlichen Streitigkeiten gescheitert sowie daran, dass mittlerweile die Brücke über das Schwabenbächl unter Denkmalschutz gestellt sei. Nun zeichne sich offenbar sowohl ein Ende des Rechtsstreits als auch eine Einigung über den Standort der neuen notwendigen Brücke ab. Es werde ausdrücklich betont, dass der Ausbau der Karlsfelder Straße, unabhängig vom angelaufenen Verfahren für ein neues Strukturkonzept, dringlich sei, um endlich den massiven Durchgangsverkehr aus den engen Straßen der Siedlung Ludwigsfeld fernhalten zu können.
Frage 1:
Welche Hindernisse bestehen derzeit noch für einen zügigen Ausbau der Karlsfelder Straße im Bereich der Siedlung Ludwigsfeld? Wie ist insbe- sondere der aktuelle Stand des Rechtsstreits um die Trasse auf privatem Grund?
Antwort:
Der Rechtsstreit, der jahrelang den Ausbau der Karlsfelder Straße blockiert hatte, ist in der Tat beigelegt. Eine Einigung zeichnete sich bereits seit mehreren Monaten ab, nunmehr hat uns der anwaltschaftliche Vertreter der MAN informiert, dass die Vereinbarung auch formell abgeschlossen werden konnte. Hierdurch ist auf der privatrechtlichen Seite ausreichendeSicherheit geschaffen worden, dass nunmehr die weiteren erforderlichen Planungsschritte eingeleitet werden können.
Frage 2:
Ist ein neuer Standort für eine Brücke über das Schwabenbächl gefunden?
Antwort:
Über die Lage einer neuen Brücke über das Schwabenbächl besteht verwaltungsintern grundsätzlich Einigkeit. Die Querung des Schwabenbächls ist nunmehr ca. 40 m südlich der bisherigen Brücke vorgesehen. Da hier aber ein Eingriff in ein kartiertes Biotop vorliegt, sind noch die konkreten Auswirkungen und die damit verbundenen erforderlichen Maßnahmen abzustimmen. Dies soll im Rahmen eines vereinfachten Bebauungsplanverfahrens nach § 13 BauGB geschehen.
Grundsätzlich ist dieser Standort aber bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde vorabgestimmt.
Frage 3:
Welche Planungsschritte sind jetzt erforderlich, insbesondere auch hinsichtlich des auf MAN-Grund vorgesehenen Parkhauses?
Antwort:
Wie unter Ziffer 2 dargelegt, wird ein Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Als erster Schritt ist der Ausgang der derzeit bereits laufenden naturschutzfachlichen Untersuchungen zu Eingriff und Artenschutz für diesen Bereich abzuwarten. Insgesamt rechnen wir, die Klärung der naturschutzfachlichen Fragen im Jahr 2020 abschließen zu können. Nach abschließender Klärung dieser Fragen können die weiteren Verfahrensschritte wie die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingeleitet werden.
Parallel kann dann auch das Baureferat um die Durchführung der planungsvorbereitenden und der konkreten straßenplanerischen Schritte gebeten werden. Für die vorbereitenden und konkreten straßenplanerischen Verfahrensschritte sind in der Summe ca. zwei Jahre zu veranschlagen.
Ein Parkhaus im Bereich der bestehenden Stellplatzanlage ist nicht mehr beabsichtigt, allerdings sind die bestehenden Stellplätze neu zu organisieren, um die künftige Trasse freizuhalten.
Frage 4:
Wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten an der Straße zu rechnen?
Antwort:
Die konkreten Bauarbeiten können grundsätzlich begonnen werden, wenn die vorhandenen Stellplätze auf MAN-Grund verlagert werden können. Damit ist aus heutiger Sicht für Ende 2022, Anfang 2023 zu rechnen.
Frage 5:
Wann ist mit der Fertigstellung des Straßenausbaus zu rechnen?
Antwort:
Nach Angaben des Baureferates sind für die Baudurchführung ein bis eineinhalb Jahre zu veranschlagen, so dass mit einer Fertigstellung ca. 2024 zu rechnen ist.