Die Alte Utting soll weiter in Sendling ankern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Ulrike Boesser, Renate Kürzdörfer, Haimo Liebich, Jens Röver, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Dr. Constanze Söllner-Schaar, Christian Vorländer, (SPD-Fraktion) vom 25.7.2019
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ihr Antrag vom 25.7.2019 lautet wie folgt:
„Das Kultur- und Gastroprojekt ‚Alte Utting‘ soll auch künftig auf und im direkten Umgriff der Brücke über der Sendlinger Lagerhausstraße betrieben werden können. Die Stadtverwaltung wird daher beauftragt, das Nutzungskonzept für den Nordteil des Großmarkthallenareals derart zu gestalten, sodass diese weit über die Münchner Stadtgrenzen hinaus bekannte Attraktion erhalten bleiben kann.
Zunächst ist eine Verlängerung der Zwischennutzung anzustreben. Einhergehend soll geprüft werden,wie die Alte Utting im Rahmen der Überplanung des Geländes dauerhaft an ihrem jetzigen Liegeplatz ‚vertäut‘ werden kann.“
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Für die „Alte Utting“ wurde am 11.7.2018 eine Baugenehmigung für einen Gastronomie- und Veranstaltungsbetrieb inkl. Erschließungsbauten und Containererstellungen in den Außenanlagen mit Außenveranstaltungsflächen befristet auf 5 Jahre erteilt.
Die Markthallen München haben mit dem Betreiber einen Mietvertrag bis zum 31.12.2022 geschlossen.
Mittlerweile hat sich die „Alte Utting“ zu einer außergewöhnlichen Gastronomie- und Kulturstätte entwickelt.
Die Markthallen München befürworten grundsätzlich eine Verlängerung des Mietvertrages, sofern die Rahmenbedingungen (z.B. Statik der Brücke,baurechtliche Genehmigungslage, brandschutztechnische Auflagen) dem nicht widersprechen.
Die Anforderungen an die besondere Location spiegeln sich auch im Widerrufsvorbehalt der Baugenehmigung wider, damit beispielsweise der tatsächliche Betrieb keine Gefährdung der Nutzer und Besucher der Gaststätte oder der Nutzer der sich unter dem Schiff befindlichen Verkehrsfläche ergibt und dass die umliegenden Wohngebiete nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Überplanung des Großmarkthallenareals an sich. Es ist zum heutigen Tage jedoch verfrüht, um Aussagen zur Vereinbarkeit der künftigen Nutzungen zu machen.
Fest steht, dass über die weitere ggf. sogar unbefristete Verlängerung der Baugenehmigung nur in einem förmlichen Baugenehmigungsverfahren anhand der vom Bauherrn vorzulegenden Unterlagen entschieden werden kann.
Die Markthallen München haben sich mit dem Betreiber darauf verständigt, dass ca. 1,5 Jahre vor Ablauf der Nutzungsdauer Gespräche über eine mögliche weitere Nutzung aufgenommen werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.