Sauerei an der LMU: Macht Tierleid Schule?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 4.12.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage vom 4.12.2019 „Sauerei an der LMU: Macht Tierleid Schule?“ wurde das Kreisverwaltungsreferat als zuständiges Referat betraut.
In Ihrer Anfrage führten Sie zunächst aus:
„Laut Recherchen der Süddeutschen Zeitung berichten Studierende der Veterinärmedizin, dass an der Ludwig-Maximilians-Universität in München gegen das Tierwohl verstoßen wird. Die Bedingungen für die Schweine im Lehr- und Versuchsgut der Universität in Oberschleißheim seien erbärmlich und nicht artgerecht. Die Schweine würden teilweise in engen Gitterkästen gehalten; viele Tiere wirken apathisch und weisen offensichtliche Erkrankungen und Stresssymptome auf.
Zwar wurden strengere EU-Gesetze für neue Ställe verabschiedet, der Stall in Oberschleißheim steht aber unter Bestandsschutz und fällt damit nicht unter die Regelung. Die Ludwig-Maximilians-Universität begründet die schlechten Haltungsbedingungen damit, dass man auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebes schauen müsse.
Die Landeshauptstadt München schmückt sich stets mit ihren Elite-Universitäten und feiert sich als Wissenschafts-Standort. Daher darf sie diese tierunwürdigen Zustände nicht hinnehmen.“
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Sind den zuständigen Referaten die Zustände und Haltungsbedingungen der Schweine im Lehr- und Versuchsgut der Universität in Oberschleißheim bekannt? Welche Informationen liegen hierzu vor?
Antwort:
Das Lehr- und Versuchsgut Oberschleißheim ist eine Betriebseinheit der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, die geschäftsführend vom Inhaber des Lehrstuhls für Hygiene und Technologie der Milch geleitet wird. Der Lehrstuhl für Hygiene und Technologie der Milch hat seinen Sitz ebenfalls in Oberschleißheim. Die Zuständigkeit hinsichtlich der veterinärbehördlichen Überwachung des Lehr- und Versuchsgutes liegt daher beim Staatlichen Veterinäramt München, ansässigim Landratsamt München. Hierzu wird auf die beiliegende veröffentlichte Stellungnahme des Landratsamtes München vom 10.12.2019 anlässlich einer Anfrage der SPD-Fraktion im Kreistag des Landkreises München verwiesen.
Ergänzend sei angemerkt, dass es sich bei der Ludwig-Maximilians-Universität um eine staatliche, nicht um eine städtische Einrichtung der Landeshauptstadt München handelt.
Frage 2:
Auf welchen Ebenen arbeitet die Landeshauptstadt München mit den Münchner Universitäten und Hochschulen zusammen?
Antwort:
Das Städtische Veterinäramt München ist zuständig für die Überwachung der Tierversuchseinrichtungen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München. Von insgesamt 42 Tierversuchseinrichtungen entfällt ein Großteil auf die Ludwig-Maximilians-Universität und die Technische Universität München. Alle Einrichtungen, die Tiere zu Versuchszwecken halten oder züchten, besitzen eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz und werden regelmäßig auf der Basis einer Risikoanalyse im Hinblick auf die Einhaltung der Haltungsanforderungen kontrolliert. Beurteilt werden insbesondere die Unterbringung der Tiere (Besatzdichte, Enrichment, Einstreu etc.), Raumklima, Versorgung der Tiere und Management (z.B. Gesundheitsmonitoring, Tierärztliche Versorgung). Als Rechtsgrundlage dienen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung.
Darüber hinaus stellt die Durchführung der Tierversuche einen – ebenfalls risikobasierenden – Kontrollschwerpunkt dar. 130 – überwiegend universitäre – Einrichtungen führen aktuell genehmigungs- und anzeigepflichtige Tierversuche in der Landeshauptstadt München durch. Besonderer Fokus wird auf die antragskonforme Durchführung des Eingriffs, die Nachsorge der Tiere, die Einhaltung der Abbruchkriterien und die korrekte Führung der Versuchsprotokolle gelegt. Tierversuche, die mit einer hohen Belastung für die Tiere einhergehen, werden vorrangig kontrolliert.
Frage 3:
Welche Einflussmöglichkeiten hat die Landeshauptstadt München, um gegen die Tierquälerei in der Veterinärmedizinabteilung der LMU vorzugehen?
Antwort:
Betreffend das Lehr- und Versuchsgut Oberschleißheim wird auf die Zuständigkeit des Staatlichen Veterinäramtes München und die Stellung-nahme des Landratsamtes München vom 10.12.2019 (siehe Antwort zu Frage 1) verwiesen.
Werden im Rahmen der Überwachung von Tierversuchseinrichtungen und der Kontrolle von Tierversuchen innerhalb der Landeshauptstadt München Verstöße festgestellt, ergreift das Städtische Veterinäramt der Landeshauptstadt München die notwendigen Maßnahmen hinsichtlich der Ahndung der Verstöße und Abstellung der Mängel. Hierbei besteht ein ständiger Informationsaustausch mit der Regierung von Oberbayern als zuständige Behörde für die Genehmigung von Tierversuchen.
Frage 4:
Welche Schritte müssen erbracht werden, damit künftig die Haltungsbedingungen der Tiere an den Universitäten das Tierwohl achten?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.