„Flüchtlinge“ und ihre Integration in den Arbeitsmarkt – (k)eine Erfolgsgeschichte
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 24.9.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 24.9.2019 führten Sie als Begründung aus: „Laut einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine parlamentarische Anfrage sind rund drei Viertel aller in Deutschland lebenden Syrer im erwerbsfähigen Alter Hartz-IV-Empfänger. Zuletzt erhielten 74,9 Prozent von ihnen Transferleistungen, wie die BA mitteilte. Die von Politikern und Medien genährte Hoffnung, mit dem Zustrom zahlreicher Syrien-,Flüchtlinge‘ werde sich dem deutschen Arbeitsmarkt ein erhebliches Potential an qualifizierten ‚Fachkräften‘ erschließen, hat sich damit nicht erfüllt. Richtig ist vielmehr, daß die Arbeitslosenquote für syrische Staatsbürger – laut BA – im Juni dieses Jahres bei stattlichen 44,2 Prozent lag. Ein Jahr zuvor waren es 49,6 Prozent. Auch der Münchner Stadtrat winkte bekanntlich spezielle Programme zur besseren Integration von ‚Flüchtlingen‘ auf dem Münchner Arbeitsmarkt durch. Dabei dürften sich die Integrations-Perspektiven vor dem Hintergrund der sich eintrübenden Konjunkturaussichten künftig eher noch verschlechtern, was weitere finanzielle Anstrengungen plausibel macht.
Laut der BA waren im September 63,6 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger deutsche Staatsbürger. Syrer stellten mit 10,5 Prozent die zweitgrößte Gruppe. Damit sind sie deutlich überproportional im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil in der Statistik vertreten (wiedergegeben nach: https:// www.waz.de/politik/hartz-iv-so-viele-syrische-fluechtlinge-bekommen-alg-ii-forscher-warnt-id227160153.html; zuletzt aufgerufen: 24.9.2019, 3.15 Uhr; KR). – Es stellen sich Fragen nach der Situation in München.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden. Die Ausführungen sind mit dem Sozialreferat/Stelle für Interkulturelle Arbeit abgestimmt:
Frage 1:
Welchen Anteil an Hartz-IV-Empfängern bestreiten syrische Staatsbürger in München (bitte möglichst aktuellen Stand angeben!)?
Antwort:
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist zum 31.5.2019 für die Landeshauptstadt München 68.792 leistungsberechtigte Personen im SGB II aus. Davon sind 4% Personen mit der Staatsangehörigkeit Arabische Republik Syrien (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost, Oktober 2019).
Frage 2:
Nach einer aktuellen Prognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sollen im Oktober 2019 rund 40 Prozent der „Flüchtlinge“ in Deutschland eine Beschäftigung gefunden haben (gegenüber sieben Prozent Mitte 2016; nach: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fluechtlinge-arbeit-integration-bilanz-1.4581653; zul. aufgerufen: 24.9.2019, 3.25 Uhr; KR). Wie stellt sich die Situation im Bereich der LHM dar – welcher Anteil der in München lebenden „Flüchtlinge“ im erwerbsfähigen Alter hat derzeit eine Beschäftigung inne?
Antwort:
Der Zugang zum Arbeitsmarkt hängt teilweise vom Aufenthaltsstatus der Zuwanderer ab. Zudem ist der Begriff „Flüchtlinge“ in der Frage 2 nicht ausreichend präzise. Eine aussagekräftige Antwort auf diese Frage ist auf dieser Grundlage nicht möglich.
Frage 3:
Die Integration von „Flüchtlingen“ in den Arbeitsmarkt stellt ein eigenes Handlungsfeld im Rahmen des „Münchner Gesamtplans zur Integration von Flüchtlingen“ dar, der Ende 2019 ausläuft. Inwieweit sind daran anschließende weiterführende Maßnahmen zur Integration von „Flüchtlin- gen“ in den Münchner Arbeitsmarkt über das Jahr 2019 hinaus vorgesehen? Welche?
Antwort:
Im Dezember 2019 wird der Abschlussbericht zum Projekt „Münchner Gesamtplan zur Integration von Flüchtlingen“ dem Stadtrat vorgestellt.