Grüne Welle für Einsatzfahrzeuge durch smarte Ampeln
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (damals FDP – mut Stadtratsfraktion) vom 19.9.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Sie haben am 19.9.2019 Folgendes beantragt:
„Die Verwaltung wird beauftragt verschiedene Techniken verkehrstechnischer Maßnahmen zu prüfen, um schnelle Routen für Einsatzfahrzeuge zu ermöglichen. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat vorgelegt, damit dieser über die Installation entscheiden kann.“
Für die Anordnung von Lichtsignalanlagen (LSA/Ampeln) ist das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Das Kreisverwaltungsreferat trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund – wie verkehrliche Anordnungen zu LSA, deren Schaltung und Koordination sowie den dazugehörigen Markierungen im Kreuzungsbereich – nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
In der Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses am 22.10.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15880) hat das Kreisverwaltungsreferat – HA IV/Branddirektion einen Beschluss zur „Verbesserung der Hilfsfristabdeckung durch Ansteuerung der Ampeln in der Wasserburger Landstraße bis Waldtrudering“ eingebracht, welcher einstimmig beschlossen wurde.
Auf diese Sitzungsvorlage nehme ich Bezug und kann Ihnen – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf diesem Weg Folgendes ergänzend mitteilen:
Wie vom Stadtrat in oben genannter Sitzung beschlossen, wird ein Pilotprojekt durchgeführt, bei dem die besonderen Rahmenbedingungen und zahlreiche Parameter einer Alarmfahrt im Hinblick auf die Beeinflussung einer Ampelanlage ermittelt werden. Hierbei wurden bereits im Vorfeld verschiedene Techniken verkehrstechnischer Maßnahmen erörtert. Schließlich soll ein neues, bei den Stadtwerken München (SWM) in Entwicklung befindliches System (Tabletrechner und eine kleine Sendeeinheit) eingesetzt werden.
Das Pilotprojekt wird über drei Jahre professionell begleitet und anschließend ausgewertet.Ziel des Pilotprojektes soll die Ermittlung und Evaluierung folgender Aspekte sein:
- mögliche Planungsgrundlagen für eine Beeinflussung der Lichtsignalanlagen durch die Einsatzfahrzeuge,
- erreichbare Vorteile in der Hilfsfristerreichung für die Feuerwehr, -Auswirkungen auf den Normalverkehr und ggf. auf den beschleunigten ÖPNV.
Für 2023 ist der Abschluss der Testphase mit anschließender Auswertung geplant.
In einer Großstadt wie München kann – nach den Erfahrungen der Branddirektion und der Straßenverkehrsbehörde – jedoch nie vorausgesagt werden, welche Wege Rettungsfahrzeuge zu ihren Zielen nehmen müssen oder wollen. Daher kann die Reaktion einer Ampel kaum adäquat angepasst werden, um die Rettungsfahrzeuge gezielt und auch wirklich positiv zu begünstigen.
Daher ist es aus Sicht des Kreisverwaltungsreferates sinnvoll, nur die Hauptausrückstrecken der Rettungsfahrzeuge in Betracht zu ziehen. Denn oftmals ist es für Einsatzfahrzeuge günstiger, mit Einsatzsignal an wartenden Fahrzeugen vorbei bei „Rot“ über eine Kreuzung zu fahren und dann eine weitgehend freie Fahrbahn vor sich zu haben, als alle Fahrzeuge bei „Grün“ vor sich her zu „schieben“ und sich schließlich durch einen völlig überfüllten Straßenabschnitt arbeiten zu müssen.
In der Nähe von Krankenhäusern könnte es gar zu Konkurrenzentscheidungen kommen, die es einem Fahrzeug erleichtern, die Notaufnahme zu erreichen, es gleichzeitig aber einem anderen Fahrzeug dadurch schwerer machen, dorthin zu kommen, als auf der eigentlichen Fahrt mit Einsatzsignal der Fall wäre.
Bei Großveranstaltungen und dem Einsatz von Rettungsfahrzeugen anderer Kommunen und Dienstleister fehlt eine standardisierte Infrastruktur, welche die Kommunikation zwischen Fahrzeugen und Ampel und umgekehrt ermöglicht.
Das kann nur auf Basis eines – am besten sogar europäischen – Standards erfolgen. Dann sind solche Systeme auch wartbar, anpassbar, erweiterungs- und „ausschreibungsfähig“.Nach heutigem Stand existiert jedoch kein in der Fläche anwendbarer Standard für Eingriffe von Einsatzfahrzeugen in die LSA-Steuerung.
Selbstverständlich verfolgt die Fachdienststelle die technische Entwicklung im Allgemeinen, wie auch im Speziellen sowie im Austausch mit Großstädten des deutschen Sprachraumes. Sie wird bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen für sinnvolle Erweiterungen der technischen Möglichkeiten von LSA in der Regel auch selbst tätig, solche Systeme kennen zu lernen und gegebenenfalls zu testen.
Aktuell kann nicht über das geplante, oben genannte Pilotprojekt hinaus gehandelt werden.
Ich bitte um Kenntnisnahme der Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.