Die Vollversammlung des Stadtrats hat die Fortschreibung der Qualitätsstandards im Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München beschlossen. Außerdem soll untersucht werden, mit welchen Infrastrukturmaßnahmen der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) weiter ausgebaut werden kann, um für die Anforderungen der Zukunft gerüstet zu sein. Der Nahverkehrsplan (NVP) enthält, aufbauend auf den übergeordneten Strategien des Mobilitätsplans für München, Ziele und die Konzeption für die Gestaltung des allgemeinen städtischen ÖPNV, also U-Bahn, Bus und Tram. Der derzeit gültige NVP aus dem Jahr 2003 muss dringend an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, nicht zuletzt wegen der steigenden Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen.
In einem ersten Schritt hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Qualitätsstandards geprüft und diese in einem Gutachten überarbeiten lassen. Dieses enthält Aussagen zu Taktzeiten, Einzugsbereichen von Haltestellen in Abhängigkeit der Bevölkerungsdichte im jeweiligen Gebiet und maximalen Fahrzeugauslastungen. Weitere Qualitätsstandards sind unter anderem die Ausstattung und Sauberkeit der Fahrzeuge, die Kompetenz des Personals, die Lage von Haltestellen, die Erreichbarkeit von Anschlüssen, die Pünktlichkeit der Verkehrsmittel sowie die Tarifgestaltung. Die Qualitätsstandards sind Grundlage der künftigen Angebotsplanung der Münchner Verkehrsgesellschaft. Die im Rahmen des Gutachtens identifizierten Defizite vor allem bei der Bedienungshäufigkeit und Flächendeckung des Angebots sollen bis 2030 behoben werden.
Außerdem wurden drei Zukunftsszenarien erstellt. Das erste stellt die Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs unter den heutigen Gegebenheiten dar. Die beiden anderen Szenarien gehen davon aus, dass die Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger nach öffentlichen Verkehrsmitteln weiter zunimmt. Ziel des ambitioniertesten Szenarios ist es, dass bis 2030 mindestens 30 Prozent der zurückgelegten Wege durch öffentliche Verkehrsmittel erfolgen sollen. Aktuell liegt der Wert bei 23 Prozent. Eine weitere signifikante Erhöhung ist aber laut Gutachten nur mit einem konsequenten Ausbau der dafür notwendigen Infrastruktur möglich. Deshalb soll sich das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gemeinsam mit dem Baureferat und den Stadtwerken München (SWM)/ Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) mit der erforderlichen Netz- und Infrastrukturentwicklung von U-Bahn, Tram und Bus inklusive Wende- und Abstellanlagen sowie Betriebshöfen befassen und den Bedarf und die Wirtschaftlichkeit weiterer U-Bahn- und Tramstrecken untersuchen. Um kurzfristige Engpässe zu beseitigen, die Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit der Verkehrsmittel zu verbessern und die Qualitätsstandards zu erreichen, soll die kurzfristige Netzentwicklungvon Bus und Tram neu in die Fortschreibung aufgenommen werden. Zudem hat der Stadtrat beschlossen, einen Zwischenbericht inklusive einer Priorisierung von drei schienengebundenen Strecken dem Stadtrat vorzulegen.
Außerdem soll ein Masterplan für die weitere barrierefreie Ausgestaltung des ÖPNV erarbeitet werden, denn das Personenbeförderungsgesetz sieht bis 2022 eine weitestgehend vollständige Barrierefreiheit vor. Mögliche Ausnahmen sind im Nahverkehrsplan konkret zu benennen.
Begleitend wird für die Bürgerinnen und Bürger ein Kommunikations- und Beteiligungsformat angeboten. Die Ergebnisse zur Netz- und Infrastrukturentwicklung sollen dem Stadtrat bis Ende 2022 vorgelegt werden. Weitere Infos unter www.muenchen.de/nahverkehrsplan.