Gutachten im Wert von 256 Millionen Euro?
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (CSU-Fraktion) vom 4.12.2019
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 4.12.2019 nehme ich Bezug;
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: „In der Antwort auf eine Stadtratsanfrage hat die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass sie in den vergangenen 5 Jahren Gutachten im Wert von 256 Millionen Euro in Auftrag gegeben hat. Laut Presseberichterstattung hat der Oberbürgermeister dafür den Stadtrat in die Verantwortung genommen. Deshalb bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen unter Bezugnahme auf die Anzahl der Verträge und Summen in der Beantwortung der Stadtratsanfrage Nr. 14-20/F 01579 vom 22.8.2019 für die zurückliegenden fünf Jahre (2015-2019) Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Gutachten mit welchem Gesamtauftragswert hat die Stadtverwaltung in Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, also ohne Beteiligung des Stadtrates, beauftragt?
Antwort:
Es wurden 873 Gutachten, Moderationen, Beratungen (Consulting) etc. im Gesamtauftragswert von 11.475 Tsd. Euro beauftragt.
Frage 2:
Wie viele Gutachten mit welchem Gesamtauftragswert hat der Stadtrat auf Antrag der berufsmäßigen Stadträtinnen und Stadträte beschlossen?
Antwort:
Es wurden 572 Gutachten, Moderationen, Beratungen (Consulting) etc. im Gesamtauftragswert von 237.414 Tsd. Euro beschlossen.
Frage 3:
Wie viele Gutachten mit welchem Gesamtauftragswert hat der Stadtrat von sich aus, mittels Antrag oder Änderungsantrag, initiiert?
Antwort:
Es wurden 53 Gutachten, Moderationen, Beratungen (Consulting) etc. im Gesamtauftragswert von 6.710 Tsd. Euro initiiert.Die Stadtverwaltung hat sich bei der Beantwortung der Stadtratsanfragen vom 22.8.2019 und 4.12.2019 an der Definition des Auftragsgegenstands an § 22 Nr. 3 a der Geschäftsordnung des Stadtrats – GeschO und am Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 1.7.2015 „Turnusmäßiger Stadtratsbericht über Kosten bei Gutachten, Beratung und Moderation“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03016) orientiert.
Grundsätzlich ist vor jeder Vergabe von Moderationen, Beratungen (Consulting) und bestimmter Gutachten ab einer Wertgrenze von Euro 100.000 eine Vergabeermächtigung in Form einer Beschlussvorlage im jeweiligen Fachausschuss herbeizuführen (§ 22 Nr. 3 a GeschO). Die Wertgrenze lag zwischen 1998 und 2018 bei Euro 50.000. Der geschätzte Auftragswert wird dem Stadtrat im nicht öffentlichen Teil der jeweiligen Beschlussvorlage vorgelegt. Darüber hinaus besteht eine Informationspflicht gegenüber den Fachausschüssen von Vergaben nach § 22 Nr. 3 a GeschO ab einer Wertgrenze von Euro 15.000. Die Wertgrenze lag zwischen 1998 und 2018 bei Euro 5.000. Für Eigenbetriebe gelten die in der jeweiligen Betriebssatzung festgelegten Wertgrenzen.
Ab der Wertgrenze für den Direktauftrag von derzeit Euro 2.000 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11720 vom 25.7.2018) bzw. Euro 10.000 (Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 27.2.2019) wird das Vergabeverfahren zentral durchgeführt.
Für die von Ihnen gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.