Verbesserung der Verkehrssituation in den Wohngebieten und in den Ortskernen im 22. Stadtbezirk
Antrag Stadträte Johann Sauerer (damals CSU-Fraktion) und Christian Müller (SPD-Fraktion) vom 26.6.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag „Verbesserung der Verkehrssituation in den Wohngebieten und in den Ortskernen im 22. Stadtbezirk“ vom 26.6.2019, bitten Sie darum, darzustellen, wie sich die Verkehrssituation im 22. Stadtbezirk nachhaltig verbessern lässt.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Erklärtes Ziel ist es auch von uns, dass der Verkehr nicht nur im 22. Stadtbezirk, sondern in der Landeshauptstadt München für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verträglich abwickelbar ist und wir die Situationen immer wieder aktualisieren und neu betrachten.
Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Rasch umsetzbare Maßnahmen im 22. Stadtbezirk und damit die Förderung der nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssituation im 22. Stadtbezirk sind unter anderem im Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 27.11.2019 „Sanierungsgebiet „Aubing-Neuaubing-Westkreuz, Maßnahmen und Finanzierung 2020-2022“ (Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20/V 15138) zu finden, in dem der Stadtrat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, „kleinere Maßnahmen“, wie z.B. die barrierefreie Straßenüberquerung Radolfzeller Straße, die Ausweitung des Angebotsraums für Leihräder und eine Untersuchung und Maßnahmen für die Schulwegsicherheit durchzuführen.
Im genannten Beschluss wurde zudem die durchgeführte „Untersuchung Bodenseestraße“ beschrieben. Darin wurden im Rahmen der „Kleinen Lösungsvariante“ punktuelle Maßnahmen erarbeitet, die „zu schnell wirksamen Verbesserungen bei der Verkehrsabwicklung sowie Nutzbarkeit und Barrierefreiheit beim Rad- und Fußverkehr führen“. Fahrbahnmarkierungen und Bordsteinabsenkungen sind sicherlich kleine Maßnahmen, aber auch die bereits realisierte Fußgängerschutzanlage Aufseßer Platz ist eine Folge aus der Untersuchung.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt zudem gemäß aktuellem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnungvom 15.1.2020 beauftragt, ein integriertes Strukturkonzept für den Bereich Lochhausen/Langwied zu erstellen (Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20/V 17009), welches im Rahmen des „Masterplanes der kleinen Dinge“ u.a. zum Inhalt hat, auch rasch realisierbare Maßnahmen aufzuzeigen.
Weiter bitten Sie um Ergänzung einer weiteren Variante in der Machbarkeitsstudie „Sperrung der Eichenauer Straße für den MIV“. Gleich zwei Projekte unterstützen diese Bitte und befinden sich bereits in Bearbeitung. Zum einen werden derzeit Routen für eine Radschnellwegeverbindung in Richtung Fürstenfeldbruck erarbeitet. Eine Variante beinhaltet auch die Sperrung der Eichenauer Straße für den MIV. Weiter wurde mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 24.7.2019 „Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen beim Ausbau der S4 West Pasing-Buchenau“ (Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20/V 13679) das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gebeten, „eine Machbarkeitsstudie für eine schnelle Radverkehrsverbindung zwischen Puchheim und Pasing Zentrum in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Puchheim und dem Landkreis Fürstenfeldbruck durchzuführen.“ Es sind Varianten zu untersuchen, wobei eine davon auch die Sperrung für den MIV auf der Eichenauer Straße vorsieht.
Selbstverständlich fließen diese Ergebnisse auch in die Variantenbetrachtung des Projektes „Anbindung Aubing-Freiham“ mit ein.
Des Weiteren sprechen Sie die Umgestaltung des Lochhausener Bahnhofes an. Auch dies wird bereits bearbeitet. So wird nicht nur im bereits genannten Projekt „Strukturkonzept Lochhausen/Langwied“ die Situation intensiv beleuchtet, sondern auch mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 6.12.2017 „Verkehrsplanung im Münchner Westen“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07546) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, die die Vor- und Nachteile der im Verkehrsentwicklungsplan der Landeshauptstadt München vorgesehenen Unterführung zwischen Altostraße und Lochhausener Straße untersucht. Diese wurde bereits beauftragt und beinhaltet selbstverständlich auch das Umfeld des Lochhausener Bahnhofes.
Eine sehr ausführliche Darstellung aller laufenden und geplanten Projekte und die dazu gehörigen „Werkzeuge“ der Verkehrsplanung finden Sie im bereits genannten Beschluss vom 6.12.2017 „Verkehrsplanung im Münchner Westen“, in dem das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gebeten wird, ein Verkehrskonzept für den 22. Stadtbezirk zu erarbeiten. Während der Bearbeitung des extern beauftragten Büros (im Herbst 2018) wurden die verkehrlichen Rahmenparameter durch den Stadtrat geändert,wie z.B. die Umsetzung einer U-Bahnverlängerung nach Freiham. Die Anpassung des stadtweiten Verkehrsmodells auf die U-Bahn nach Freiham und die Fortschreibung des Prognosehorizonts auf 2035 hat einige Zeit im ersten Halbjahr 2019 in Anspruch genommen.
Auf dieser Grundlage können derzeit die Verkehrsgutachterinnen und Verkehrsgutachter für Freiham und den 22. Stadtbezirk arbeiten und die Ergebnisse in die laufenden Projekte (Machbarkeitsstudie für die nördliche Anbindung von Aubing an Freiham, Verkehrsgutachten Freiham, Verkehrskonzept 22. Stadtbezirk inkl. Verbindung Lochhausener Straße/ Altostraße) einfließen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort damit befasst werden.
Wir möchten betonen, dass es seitens der Verkehrsplanung Ziel ist, dass sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Straßenraum – den sich im Übrigen alle teilen müssen – so verträglich wie möglich bewegen können. Dazu bedarf es aber nicht nur planerischer Leistungen, sondern auch die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, ihr Verkehrsverhalten in Teilen zu überdenken.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.