Inklusion I – Geeignete Assistenzsysteme für ehrenamtliche Stadträt*innen und BA-Mitglieder
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Boesser, Verena Dietl, Anne Hübner, Hans Dieter Kaplan, Bettina Messinger, Christian Müller, Marian Offman, Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 29.8.2019
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Die Beschaffung notwendiger Assistenzsysteme bzw. spezieller Ausstattungen für ehrenamtliche Stadtrats- und BA-Mitglieder mit einem GdB von mindestens 50% stellt – wie auch bei städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – ein Geschäft der laufenden Angelegenheit i.S.v. Art. 37 Abs. 1 GO, § 22 GeschO dar.
Zu Ihrem Antrag vom 29.8.2019 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert können auch ehrenamtliche Mitglieder in Bezirksausschüssen und dem Stadtrat grundsätzlich im Einzelfall notwendige Unterstützungsleistungen durch die Landeshauptstadt München erhalten. Nur so lassen sich wichtige Ziele wie die Stärkung des Ehrenamtes und die Teilhabe letztlich sicherstellen.
Vor diesem Hintergrund hat das Direktorium im Hinblick auf die neue Amtsperiode bereits Mitte letzten Jahres das für die IT-Ausstattung von Stadtratsmitgliedern sowie der BA-Vorsitzenden seit 1.7.2019 zuständige IT-Referat gebeten, etwaige Sonderbedarfe frühzeitig mit den Fraktionen und Gruppierungen abzuklären. Im Dezember 2019 wurden die Fraktionen/ Gruppierungen seitens der Geschäftsleitung des Direktoriums zudem gebeten, besondere Bedarfe (z.B. hinsichtlich einer körperlichen Einschränkung) der von ihren Parteien für die anstehende Kommunalwahl gelisteten Kandidatinnen und Kandidaten für den Münchner Stadtrat und/oder die Bezirksausschüsse mitzuteilen, um frühzeitig entsprechende Lösungen anzudenken, die dann ggf. zeitnah nach der Wahl konkretisiert werden können.Aufgrund der Größe des Personalkörpers gibt es bei der Landeshauptstadt München an verschiedenen Stellen bereits einige Erfahrungen hinsichtlich benötigter Assistenzsysteme für Personen mit Einschränkungen. Diese reichen vom Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetschern, über IT-Lösungen, die sich rasant weiterentwickeln, bis hin zu baulichen Lösungen wie z.B. elektrisch verstellbare Rednerpulte, induktive Höranlagen, automatische Türöffner, optische Alarmsysteme oder behindertengerechte Toiletten.
Aus Sicht der IT sind unterschiedliche Assistenzsysteme in unterschiedlichen Ausprägungen verfügbar, wobei derzeit am weitesten im Hinblick auf eine „standardmäßige“ Bereitstellung Lösungen für Personen mit Sehbehinderung oder Blindheit fortgeschritten sind. Für diesen Personenkreis werden u.a. angeboten
-Bildschirmlupen, Kontrast- und Größeneinstellungen für Windows- und Linuxarbeitsplätze
- Vergrößerungssoftware und Vergrößerungskameras für Windows-Arbeitsplätze
-Screenreader (Software, die Bildschirminhalte vorliest) mit und ohne Braille-Zeile („Tastatur“ für Blinde für die Ausgabe von Text in Form von tastbaren Zeichen für Windows-Arbeitsplätze)
-Mobiltelefone mit Sprachausgabe und OCR-Software (Software, die Text aus Bildern in vorlesbaren Text umwandelt)
Ein Teil der o.g. Lösungen, die im Showroom von it@m besichtigt und ausprobiert werden können, kam in der Vergangenheit auch bereits im ehrenamtlichen Bereich zum Einsatz.
Für Personen mit Höreinschränkungen stehen grundsätzlich Mobiltelefone mit Bildübertragung (Umwandlung von Sprache in Text) zur Verfügung, bei Personen mit motorischen Einschränkungen Spezialtastaturen für die Bedienung mit einer Hand sowie Software zur Computerbedienung mittels Sprachsteuerung.
Da Einschränkungen und Beeinträchtigungen in der Vielzahl der Fälle unterschiedlich ausgeprägt sind, müssen letztlich auch die entsprechend benötigten Lösungen individuell zugeschnitten sein. Die Festlegung des jeweils sinnvoll notwendigen Bedarfs muss hierbei ggf. in Abstimmung mit den Fachstellen wie z.B. dem Betriebsärztlichen Dienst, dem Fachdienst für Arbeitssicherheit, der technischen Beratungsstelle der Agentur für Arbeit oder des Inklusionsamtes erfolgen.
Ich setze mich gerne dafür ein, dass auch weiterhin die erforderlichen Bedarfe in diesem Bereich gedeckt werden.Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.