Kreuzung Rosental – Verkehrsführung verbessern Kreuzung Rosental – Nachfrage
Antrag und Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 11.7.2019 und 16.1.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. In Ihrem Antrag fordern Sie, die Verkehrsführung an der Kreuzung Rosental/ Oberanger zu verbessern, in dem die Vorfahrtsregelung geändert bzw. umgedreht wird.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Vollzug der StVO ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist deshalb rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Die entstandene Verzögerung bei der Beantwortung des Ursprungsantrags bitte ich zu entschuldigen.
Dem Antrag zugrunde liegt die gegenwärtige Situation, dass die Straße „Oberanger“ der Straße „Rosental“ vorfahrtsberechtigt ist. Sowohl die örtlichen Buslinien als auch die ausgeschilderte Radhauptroute führen stadteinwärts entlang des Oberangers und dann „nach rechts“ in das Rosental in Richtung Viktualienmarkt (und umgekehrt).
Das Kreisverwaltungsreferat kann sich vorstellen, die Verkehrsführung – im Sinne des Antrags – zu verbessern und wird die Vorfahrtsregelung im Frühjahr dieses Jahres so ändern bzw. umdrehen, dass der Verkehr aus dem Rosental kommend gegenüber dem Oberanger vorfahrtsberechtigt wird. Das Ganze erfolgt im Rahmen eines Verkehrsversuchs und weitgehend unabhängig von der örtlichen Baustellensituation.
Die zu ändernde Vorfahrtsregelung zusätzlich als „abknickend“ einzurichten, verbietet die Straßenverkehrsordnung, weil sich im Bereich Oberanger auf Höhe des Bekleidungshauses Konen ein Zebrastreifen befindet. Bei Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt würden die Belange „Leichtigkeitdes privilegierten Fahrverkehrs“ und „Sicherheit des bevorrechtigten Fußgängerverkehrs“ kollidieren und es käme zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.
Der eingerichtete Zebrastreifen im Bereich Oberanger auf Höhe des Bekleidungshauses Konen – also im Bereich der durch den Fahrverkehr stark frequentierten Straßenabschnitts – ist an genau dieser Stelle notwendig, um den Belangen der Fußgänger Rechnung zu tragen, die dort sicher die Fahrbahn überqueren wollen. Im Gegensatz dazu ist die Errichtung neuer Zebrastreifen über die Straße Rindermarkt und Rosental nicht notwendig, da dort nur verhältnismäßig wenig bzw. untergeordneter Fahrverkehr stattfindet.
Unter Bezugnahme auf die obigen Ausführungen können die Fragestellungen der Anfrage vom 16.1.2020 wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Warum wurde der Antrag Nr. 14-20/A 05628 der BAYERNPARTEI Stadtrats- fraktion noch nicht bearbeitet?
Antwort:
Die Beantwortung des Antrags vom 11.7.2019 und die Anfrage vom
16.1.2020 haben sich zeitlich um wenige Tage überschnitten. Aus Gründen der Praktikabilität erfolgt die Beantwortung beider Anliegen mit diesem Schreiben.
Frage 2:
Warum ruhen die Bauarbeiten an der Kreuzung Rosental derzeit, warum wurden die Markierungsarbeiten nicht fertiggestellt?
Antwort:
Die Arbeiten am Fernkältenetz wurden vom Maßnahmeträger zu Beginn des letztjährigen Advents eingestellt bzw. unterbrochen. Bis zum Fortbeginn der Arbeiten wurde die Markierung in einen provisorischen, aber verkehrssicheren Zustand zurückversetzt.
Frage 3:
Trifft es zu, dass die Verkehrsführung an der Kreuzung wegen der anste- henden Sanierung des dortigen Münchner Stadtmuseums (frühester Bau- beginn: Ende 2022, veranschlagte Bauzeit: mehr als sieben Jahre!) nicht verbessert wird?
Antwort:
Nein.
Frage 4:
Warum werden die Vorschläge der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion zu besserer Übersichtlichkeit, mehr Sicherheit und besserem Verkehrsfluss am Rosental nicht umgesetzt?
Antwort:
Nach Maßgabe der Ausführungen kann dem maßgeblichen Vorschlag, die Verkehrsführung an der Kreuzung Rosental/Oberanger zu verbessern, indem die Vorfahrtsregelung geändert bzw. umgedreht wird, nachgekommen werden.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.