Hilfe für den Hort in der Mariahilfschule
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 22.5.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags Nr. 14-20/A 04116 vom 22.5.2018 betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Auf Grund des intensiven Abstimmungsbedarfs mit den beteiligten Akteuren war eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrags leider nicht möglich. Die lange Bearbeitungsdauer bitte ich zu entschuldigen.
In Ihrem Antrag haben Sie die Stadtverwaltung beauftragt, schnell eine zufriedenstellende Lösung für die Schüler der Grundschule am Mariahilfplatz zu finden, die bei der Sanierung im nächsten Jahr nicht im Hort oder in der Mittagsbetreuung unterkommen würden.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Grundschulstandort Mariahilfplatz wird derzeit saniert und erweitert. Der erste Bauabschnitt an der Grundschule hat im Sommer 2018 begonnen und wurde anfangs während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt. Seit Juni 2019 ist die Schule und deren bestehende Mittagsbetreuung im Neubaustandort an der Hochstraße 29 ausgelagert, der nach dem Münchner Lernhauskonzept umgesetzt wurde. Darüber hinaus wurde zum Schuljahr 2019/2020 eine weitere Mittagsbetreuung eingerichtet.
Der Elternberatung im Grundschulbereich des Referats für Bildung und Sport sind im laufenden Schuljahr 2019/2020 im Grundschulsprengel Mariahilfplatz keine offenen Betreuungsbedarfe bekannt.
Zum Schuljahr 2020/2021 ist die Einführung der Kooperativen Ganztagsbildung an der Grundschule Mariahilfplatz (ausgelagert an den Grundschulstandort Hochstraße 29) vorgesehen.
Die kooperative Ganztagsbildung gibt Eltern und Kindern eine faktische Ganztagsplatzgarantie an der jeweiligen Sprengelgrundschule und vereintbedarfsgerecht die Vorteile der bisherigen Ganztagsangebotsformen (u.a. Lehrkräfteeinsatz des gebundenen Ganztags, Flexibilität der Buchungszeiten bei Mittagsbetreuungen und offenem Ganztag, Betreuungsumfang und pädagogische Qualität der Horte und Tagesheime). Sie umfasst zeitlich die Tagesrandzeit bis 18 Uhr (einschließlich freitags) sowie die Ferienbetreuung und realisiert unter Einbeziehung der Akteure die Zusammenarbeit von Schule und Ganztagskooperationspartnerin bzw. -partner der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des BayKiBiG auf Basis eines gemeinsam getragenen pädagogischen Konzeptes. Die Kooperative Ganztagsbildung ist mit dem Besuch einer Ganztagsklasse und dem Besuch einer Regelklasse kombinierbar.
Zum Schuljahr 2019/2020 setzen insgesamt zehn Münchner Grundschulen mit ihrer bzw. ihrem jeweiligen Ganztagskooperationspartnerin bzw. -partner die „Kooperative Ganztagsbildung“ um. Ab dem Schuljahr 2020/2021 soll es neben der Grundschule Mariahilfplatz weitere Modellstandorte im Grundschulbereich geben.
Auf Grund der faktischen Vollversorgung mit Einführung der Kooperativen Ganztagsbildung zum Schuljahr 2020/2021 ist die Einrichtung eines Tagesheims oder einer anderen zusätzlichen Kindertageseinrichtung am Grundschulstandort Mariahilfplatz nicht erforderlich.
Der Rückzug der Grundschule inkl. der nachmittäglichen Betreuungseinrichtungen an den Standort Mariahilfplatz 18 ist frühestens ab dem Schuljahr 2021/2022 geplant, sodass der erste und zweite Bauabschnitt nach Möglichkeit ohne schulische Belegung abgeschlossen werden kann. Die Fertigstellung des Erweiterungsbaus (dritter Bauabschnitt) ist im Jahr 2023 vorgesehen.
Die Erweiterung des Standorts am Mariahilfplatz wird im Zuge eines dritten Bauabschnitts verwirklicht, dessen Baubeginn im zweiten Quartal 2020 mit dem Abbruch der Sporthalle vorgesehen ist. Nach Abschluss der Baumaßnahme stehen der Grundschule im Bestands- und Erweiterungsbau insgesamt zwölf Klassenräume, acht Räume für die ganztägige Betreuung, ein großzügiges Forum, eine Mensa mit Versorgungsküche, zwei Sporthallen sowie weitere schulische Räume zur Verfügung.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.