Neue Rikscha-Stellplätze
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 13.8.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen die Ausweisung weiterer Stellplätze für Rikschas im Bereich der Dienerstraße und des Rindermarkts.
Das Kreisverwaltungsreferat trifft verkehrsrechtliche Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Markierungen und Beschilderungen richten sich nach den §§ 39 ff. StVO. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Inhaltlich kann ich Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mitteilen:
Rikschas sind zweispurige Fahrräder, die im Rahmen des Gemeingebrauchs grundsätzlich auf Gehwegen und Fußverkehrsflächen abgestellt werden dürfen. Anders als bei Kraftfahrzeugen bedarf es hier also keiner Haltverbotsregelung oder Parkerlaubnis. Das Fahren in der Fußgängerzone ist für Rikschas außerhalb der für den Radverkehr freigegebenen Zeiten jedoch ebenfalls nicht gestattet.
Insbesondere am Marienplatz, aber auch in anderen Bereichen der Altstadt-Fußgängerzone, wurde jedoch ein Bedarf festgestellt, die auf Kundschaft wartenden Rikschas zu ordnen. Daher wurde bereits im Jahr 2018 in Zusammenarbeit mit der AG Rikscha des ADFC München e.V. ein Abstellplatz am östlichen Marienplatz vor dem U-Bahn-Aufgang am Café Rischart mit einer Nachrückzone in der Burgstraße geschaffen. Der weitere Standplatz in der Neuhauser Straße Ecke Ettstraße kann aufgrund von Baustellen im Bereich aktuell nicht weiter vorgehalten werden. Die Erfahrung mit diesen Standplätzen darf dabei sowohl von Seiten des Kreisverwaltungsreferats als auch von Seiten der AG Rikscha als positiv beschrieben werden. Die Rikscha-Fahrenden haben einen attraktiven Stellplatz erhalten, der sehr gut angenommen wird, und die Regelung hatte eine Beruhigung und Ordnung im Bereich des Marienplatzes zur Folge.Die genannte Aufstellfläche am östlichen Marienplatz vor Rischart wird in diesem Jahr durch eine weitere etwas kleinere Aufstellfläche auf der gegenüberliegenden Seite vor dem Kaufhaus Ludwig Beck ergänzt. Der Beschluss hierzu wurde am 17.9.2019 im Bezirksausschuss 1 Altstadt-Lehel getroffen. Des Weiteren wurde auf Antrag der AG Rikscha des ADFC München e.V. beim Bezirksausschuss bereits im September 2019 die Ausweisung zweier weiterer Standplätze festgelegt. Diese werden sich in der Neuhauser Straße Ecke Herzog-Wilhelm-Straße und am Rindermarkt in der Fürstenfelder Straße Ecke Rosenstraße befinden und die Markierungsarbeiten werden bald möglich nach dem Winter durchgeführt. Insoweit konnte Ihrem Wunsch nach einem weiteren Rikscha-Standplatz im Bereich des Rindermarktes bereits entsprochen werden.
Hinsichtlich eines weiteren Stellplatzes in der Dienerstraße wurde der zuständige Bezirksausschuss des Stadtbezirks 1 Altstadt-Lehel um Stellungnahme gebeten. Bereits in der Sitzung vom 17.9.2019 hat sich das Gremium einstimmig gegen die Einrichtung weiterer Rikscha-Standplätze im Umfeld des Marienplatzes ausgesprochen und lehnt entsprechend auch eine Ausweisung in der Dienerstraße ab. Des Weiteren wurde dem Bedarf an weiteren Stellplätzen durch die zwischenzeitlich beschlossene Vergrößerung des Abstellplatzes am Marienplatz begegnet. Dieser wird voraussichtlich ebenfalls im Frühjahr 2020 markiert und in Betrieb genommen.
Das Kreisverwaltungsreferat steht außerdem bereits in Kontakt mit der AG Rikscha des ADFC München e.V., um künftig auch Verbesserungen hinsichtlich der Gestaltung der Standplätze durchzuführen. Dies erfordert jedoch noch weitergehende Abstimmungen hinsichtlich der Stadtgestaltung, insbesondere an den genannten innerstädtischen Standorten.
Wir bitten daher, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.