Barrierefreiheit im Schützensport
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 7.8.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Zu Ihrem Antrag vom 7.8.2019 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen grundsätzlich bereits durch Stadtratsbeschluss vom 9.5.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 10225) entsprochen wurde. In dem Beschluss „Schützensport in München“ ist unter Punkt 4 „Barrierefreiheit von Schießsportanlagen“ eine Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit erfolgt, auch wurde die Möglichkeit des vorläufigen barrierefreien Ausbaus einer gut erreichbaren städtischen Sportanlage dargestellt und beschlossen.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Schützenbezirk München die Situation der Barrierefreiheit im Münchner Schützensport eruiert. Dabei soll festgestellt und priorisiert werden, bei welchen Vereinen bauliche Maßnahmen einfacherer Art vorgenommen werden könnten, um Menschen mit Beeinträchtigungen, insbesondere mit Bewegungseinschränkungen, den Zugang zu Sportart und Vereinsleben zu ermöglichen. Ziel soll es sein, mindestens vier Anlagen, zweckmäßig im Münchner Stadtgebiet verteilt, barrierefrei zu gestalten.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Ausgangslage/Rückblick: Für den Beschluss „Schützensport in München“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 10225) vom 9.5.2018 wurde die Situation hinsichtlich der Barrierefreiheit von städtischen Sportanlagen mit Schießsportanlagen vom Baureferat überprüft und beurteilt. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass bei den bestehenden Anlagen an den städtischen Bezirks- und Freisportanlagen keine Barrierefreiheit besteht und auch das Nachrüsten aus Platzgründen nicht ohne weiteres möglich ist (auf Punkt 4 des Beschlusses sowie die Anlage 8 zum Beschluss wird verwiesen). Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit wurde von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Zugänge zu Schießsportanlagen, die sich in Räumen von städtischen Sportbetriebsgebäuden befinden, im Rahmen künftiger Investitionsmaßnahmen des Sportbauprogramms barrierefrei gestaltet werden. Der Sportausschuss hat dem zugestimmt.
In dem Rahmen wurde auch dargestellt, dass bei der Modernisierung der Bezirkssportanlage (BSA) Grohmannstraße 63 im Münchner Norden (verankert im Maßnahmenpaket 2 des Sportbauprogramms) geplant ist,weiterhin Räume für die dort ansässigen Sportschützen zu berücksichtigen und den Zugang zu der Schießanlage barrierefrei zu realisieren. Die unter Punkt 4.2 des Beschlusses (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 10225) dargestellte Prüfung einer vorläufigen Maßnahme zum Erreichen eines barrierefreien Zugangs an der Bezirkssportanlage (BSA) Agilolfingerstraße durch Einbau eines Treppenlifts wurde nach Bekanntwerden des Vereinswechsels des Schützen, der zum Zeitpunkt der Prüfung einen erleichterten Zugang benötigt hätte, 2019 zunächst nicht mehr weiterverfolgt.
Aktuelle Situation/Ausblick: Informationen, wie viele Mitglieder in Schützenvereinen (die Mitgliederzahlen wurden unter Punkt 2 des Schützenbeschlusses vom 9.5.2018 dargestellt) Menschen mit Beeinträchtigungen, insbesondere mit Bewegungseinschränkungen, sind, sind aus städtischen Quellen nicht zu beziehen. Nach Anfrage beim für München zuständigen Ansprechpartner des Bayerischen Sportschützenbundes e.V. (BSSB e.V.) liegen auch beim BSSB e.V. keine Zahlen dazu vor. Für die Sportschützen wurde daher im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags eine Einschätzung erbeten. Demnach ist anzunehmen, dass ca. 2% dieser Vereinsmitglieder Menschen mit Beeinträchtigungen sind. Der BSSB e.V. hat darauf hingewiesen, dass die Vereine Aufnahme-Anfragen von Menschen mit Bewegungseinschränkungen erhalten, diesen aufgrund der fehlenden barrierefreien Zugänglichkeit der Schießsportanlagen jedoch nicht entsprochen wird. Demnach könnte durch Maßnahmen zur Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit von Schießsportanlagen an städtischen Sportanlagen mehr Menschen mit Behinderung der Zugang zu der Sportart ermöglicht werden. Mit Verweis auf den baulichen Zustand der Sportanlagen (entsprechend Überprüfung für den o.a. Beschluss) vorerst in Frage kommende vorläufige Maßnahmen wie z.B. Treppenlifte wurden als ausreichend erachtet. Von Seiten des Referats für Bildung und Sport (RBS) werden bereits folgende Maßnahmen weiterverfolgt bzw. weiter geprüft: Ein barrierefreier Zugang zu der Schießsportanlage an der BSA Grohmannstraße im Münchner Norden wird im Rahmen der Modernisierung hergestellt. Die Möglichkeit des Einbaus eines Treppenlifts an der BSA Fritz-Lutz-Straße im Münchner Osten wird weiter geprüft. Aus Sicht der Schützen ist gemäß erfolgter Abstimmung die Herstellung einer barrierefreien Zugänglichkeit nach wie vor am Standort BSA Agilolfingerstraße im Süd-Osten Münchens sowie außerdem am Standort Freisportanlage Aubinger Straße im Münchner Westen von Interesse. Das Baureferat wurde daher seitens des RBS gebeten, 2020 auch für diese beiden Standorte die Prüfung der Herstellung einer barrierefreien Zugänglichkeit durch vorläufige Maßnahmen wie zum Beispiel Treppenlifte wieder weiter zu verfolgen bzw. aufzunehmen. Mit der geplanten Realisierung der barrierefreien Zugänglichkeit der vier vorge-nannten Schießsportanlagen wird dem Stadtratsantrag entsprochen. Nach nochmaliger interner Abstimmung im BSSB e.V. wurde dem RBS vom dortigen Ansprechpartner mitgeteilt, dass zusätzlich noch Bedarf für die Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit in der BSA Ludwig-Hunger-Straße in München-Großhadern gesehen wird. Die Prüfung der Umsetzbarkeit an diesem Standort wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgenommen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.