Tennenplatz der TSG Pasing sofort sanieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm und Sven Wackermann
(CSU-Fraktion) vom 19.9.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 19.9.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass der Tennenplatz auf der Freisportanlage Aubinger Straße 12 unverzüglich in einen bespielbaren Zustand versetzt wird sowie die defekten Flutlichtlampen ausgewechselt, die undichte Regnerdüse und die defekte Flutlichtsteuerung repariert werden.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Tennenplatz bedürfte infolge seines Alters und der starken Nutzung einer kompletten Erneuerung. Da jedoch in absehbarer Zeit eine Umwandlung in einen Kunstrasenplatz geplant ist, ist eine Generalsanierung nicht mehr geboten. Um die Bespielbarkeit des Tennenfeldes bis zur Umbaumaßnahme zu erhalten, werden regelmäßig durch das Baureferat (Gartenbau) die notwendigen Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.
Das Baureferat (Gartenbau) liest die aus der dynamischen Grundschicht an die Oberfläche getragenen Steine regelmäßig ab und ergänzt die Deckschicht bei Bedarf. Die zuletzt festgestellten Steine wurden im Oktober vergangenen Jahres vollständig entfernt, so dass das Spielfeld seitdem wieder uneingeschränkt nutzbar ist.
Die defekten Flutlichtlampen, die defekte Flutlichtsteuerung und die undichte Regnerdüse wurden durch die zuständigen Stellen im Baureferat ebenso im Oktober/November vergangenen Jahres repariert, so dass ein uneingeschränkter Sportbetrieb auf der gesamten Freisportanlage gewährleistet werden konnte.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.