(10.3.2020 – teilweise voraus) Am kommenden Sonntag, 15. März, finden in ganz Bayern die Kommunalwahlen statt. In der Landeshauptstadt sind das genau genommen 27 Wahlen an einem Tag: OB-Wahl, Stadtratswahl – und die Wahl 25 verschiedener Bezirksausschüsse. Für die Kommunalwahl sind mehr als 1,1 Millionen Münchnerinnen und Münchner wahlberechtigt. Die Landeshauptstadt wird von 14.000 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern unterstützt. Kreisverwaltungsreferent und Wahlleiter Dr. Thomas Böhle informiert über Logistik und Ablauf der Wahlen in der Landeshauptstadt und geht dabei auch auf Fragen zum Coronavirus ein. Wählen gehen ist vom theoretischen Ansteckungsrisiko vergleichbar mit im Supermarkt einkaufen oder U-Bahn fahren.
Wahllokale
Im Stadtgebiet gibt es 755 Wahllokale an 221 verschiedenen Standorten. In den Gebäuden der Wahllokale sind flächendeckend Möglichkeiten zum Händewaschen vorhanden. Das Robert-Koch-Institut sieht das regelmäßige und gründliche Waschen der Hände mit Seife als die geeignetste Maßnahme, um die Verbreitung von Viren einzudämmen. Empfohlen werden außerdem die üblichen Hygieneregeln, die vor der Ansteckung mit infektiösen Atemwegserkrankungen schützen. Dazu gehört das Einhalten der Husten- und Niesetikette, sprich sich nicht in die Hände zu husten oder zu niesen, sondern in die Ellenbeuge oder ein Taschentuch, das danach sofort entsorgt wird. Für die Stimmabgabe stellt das Wahlamt wie bei jeder Wahl Stifte zur Verfügung. Jede Wählerin und jeder Wähler kann aber auch einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mitbringen.
Auszählung der Briefwahl
Die Briefwahl wird in Messehallen in Riem ausgezählt. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unterstützt den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern vorerst abzusagen. Das ist bei der Briefwahlauszählung unkritisch.
Auch wenn es sich bei der Auszählung der Briefwahl um keine klassische Veranstaltung handelt, weist das Wahlamt der Landeshauptstadt darauf hin, dass die Briefwahlauszählung parallel in sechs getrennten Messehallen stattfindet. Damit ist gewährleistet, dass in jeder einzelnen der sechs Messehallen deutlich weniger als 1.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind.
Zudem werden die Auszähltische in den Hallen in großem Abstand aufgestellt. An jeder einzelnen Auszählinsel sind maximal zwölf Personen tätig. Im Briefwahlzentrum gibt es außerdem Möglichkeiten zur Handdesinfektion.
Zeithorizont und Sonderbriefkästen für die Briefwahl
Die Zahl der Briefwahlanträge jetzt ist vergleichbar mit der Bundestagswahl 2017 zum gleichen Zeitpunkt vor der Wahl. Briefwahlunterlagen lassen sich online auf www.briefwahl-muenchen.de beantragen. Der Online-Antrag steht bis Mittwoch, 11. März, 11 Uhr, zur Verfügung. Nur bis dahin kann das Wahlamt gewährleisten, dass die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig vor der Wahl per Post zugestellt werden können. Briefwahlunterlagen können bis einschließlich Freitag, 13. März, 15 Uhr, auch persönlich bei einem Wahlbüro abgeholt werden. Die Wahlbüros sind in den Bezirksinspektionen und im Hauptgebäude des Kreisverwaltungsreferats. In den Wahlbüros kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Bitte einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Wichtig ist, dass die Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag, 15. März, bis 18 Uhr im Wahlamt der Landeshauptstadt eingegangen sind. Deshalb stellt die Landeshauptstadt am Wahlwochenende Sonderbriefkästen zur Verfügung. Sie werden letztmals am Wahlsonntag um 18 Uhr geleert. Die Standorte der Sonderbriefkästen sind:
- Rathaus am Marienplatz
- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19 und Ruppertstraße 11
- Bezirksinspektion West – Landsberger Straße 486
- Bezirksinspektion Ost – Trausnitzstraße 33
- Bezirksinspektion Nord – Hanauer Straße 56
Wählen bei einer plötzlichen Erkrankung oder Quarantäne
Ist es einer wahlberechtigten Person auf Grund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich das Wahllokal aufzusuchen, können auch am Samstag, 14. März, und Sonntag, 15. März, noch Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Das gilt für Erkrankungen jeder Art und natürlich auch für Menschen in Corona-Quarantäne.
Die Unterlagen können am Samstag von 8 bis 12 Uhr und am Sonntag von 8 bis 15 Uhr im Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, Eingang A, an der Information von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Damit die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können, muss die bevollmächtige Person folgende Dokumente im Original vorlegen: Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins/Briefwahlunterlagen (zum Beispiel Rückseite der Wahlbenachrichtigung), gesonderte schriftliche Vollmacht zur Abholung der Briefwahlunterlagen, Nachweis über die plötzliche Erkrankung (zum Beispiel ärztliche(s) Attest/Bescheinigung). Der Antrag und die Vollmacht müssen jeweils vollständig ausgefüllt und von der erkrankten Person handschriftlich unterschrieben sein.
Eine Ausstellung von Briefwahlunterlagen im Wahllokal ist nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen müssen danach bis spätestens Sonntag, 18 Uhr, wieder dem Wahlamt vorliegen, damit sie im Rahmen der Briefwahl ausgezählt werden können.
Hotline des Wahlamts
Für Fragen rund um die Kommunalwahl steht die Hotline des Wahlamts unter 233-96233 bis zur Wahl und auch am Wahlwochenende zur Verfügung. Weitere Infos sind abrufbar unter www.muenchen.de/kommunalwahl und www.muenchen.de/corona.