München-Marathon – Anwohner sitzen ohne Benachrichtigung fest! Warum gibt es keine Benachrichtigung für die Bürger?
Anfrage Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 14.10.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 14.10.2019 zur Beantwortung überlassen.
Inhaltlich teilen Sie Folgendes mit:
„Der München-Marathon am letzten Sonntag ist ein jährliches Großereignis in München, das besondere Begeisterung bei vielen Sportinteressierten auslöst. Weniger Begeisterung gibt es allerdings bei vielen Anwohnern der Laufstrecke, die sich jedes Jahr im Detail ändert, weil sie dann über Stunden ihre Fahrzeuge, auch die in den Garagen abgestellten, nicht be- wegen und nutzen können. So erging es zum Beispiel den Anwohnern in der Türkenstraße, die erstmals in die Laufstrecke einbezogen wurde und keine Vorabinformation darüber hatten, dass der Laufweg jetzt über ihre Wohnstraße läuft, darunter auch Menschen, die auf die freizügige Verwendung ihrer Fahrzeuge zu jeder Zeit, wie Ärzte, angewiesen sind. Für Menschen, die nicht sportbegeistert sind, gibt es in der Regel auch keinen Grund, die Marathonstrecke vorab zu studieren, um zu sehen, ob jetzt die Laufstrecke direkt vor ihrer Haustür läuft. Bei allen anderen Veranstaltungen in München, verpflichtet die Genehmigungsbehörde per Auflage die Veranstalter, die Anwohner von den bevorstehenden Einschränkungen zu informieren.“
Zusammenfassend beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Frage 1:
Wurde von der städt. Genehmigungsbehörde dem Veranstalter des München-Marathon eine Auflage gemacht, die Anwohner des Laufwegs über die zu erwartenden Einschränkungen während der Veranstaltung zu informieren?
Antwort:
Beim Marathon handelt es sich um eine Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund, für die das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro des Kreisverwaltungsreferates zuständige Genehmigungsbehörde ist.
Wegen einer Hochbaumaßnahme im Bereich Theresienstraße/Ecke Türkenstraße war es in diesem Jahr nicht möglich, die Theresienstraße, zwi-schen Türkenstraße und Ludwigstraße, als Laufstrecke in beide Richtungen zu nutzen.
Deshalb musste im Vorfeld des diesjährigen Marathons eine geänderte Laufstrecke, von der Ludwigstraße kommend über die Schellingstraße und die Türkenstraße zur Theresienstraße, gefunden werden. Unmittelbar betroffen von dieser Streckenänderung waren die Anwohnerinnen und Anwohner der Schellingstraße, zwischen Ludwigstraße und Türkenstraße, der Türkenstraße, zwischen Schellingstraße und Theresienstraße, und der Amalienstraße, zwischen Schellingstraße und Theresienstraße.
Die Zu- und Abfahrt in der Türkenstraße, zwischen Adalbertstraße und Schellingstraße, aus Fahrtrichtung Norden kommend, konnte ermöglicht werden, indem die Einbahnregelung in diesem Straßenabschnitt während der Veranstaltungszeit aufgehoben wurde. Bei einer Kontrolle am Veranstaltungstag wurde festgestellt, dass der Veranstalter die erforderlichen Maßnahmen bzgl. der Außerkraftsetzung der Einbahnregelung auch ordnungsgemäß umgesetzt hatte.
Im Genehmigungsbescheid ist selbstverständlich – wie bei allen Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund – eine Auflage enthalten, die den Veranstalter verpflichtet, die Anwohnerinnen und Anwohner über die zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen der Veranstaltung zu informieren. Die Auflage lautet konkret wie folgt:
„Der Veranstalter muss die von den veranstaltungsbedingten Verkehrsbeschränkungen betroffenen Anlieger rechtzeitig in geeigneter Form (Veröffentlichung) unterrichten.
Die Veranstaltungen und ihre verkehrlichen Auswirkungen sind rechtzeitig in der Tagespresse sowie im Internet bekannt zu machen. Dabei ist eindeutig klarzustellen, dass es sich teilweise um sehr massive Behinderungen (besonders auch bei Trambahnen und Bussen) handelt, bzw. ggf. weite Umleitungsstrecken in Kauf genommen werden müssen. Darüber hinaus ist in den Veröffentlichungen darauf hinzuweisen, dass die Zufahrt Friedenstraße zur Autozugbeladung am Ostbahnhof während des Marathons nicht möglich ist.
Für eine mehrmalige Veröffentlichung der durch die Veranstaltung entstehenden Behinderungen mit Straßen- und Zeitangaben (Skizze) ist zu sorgen.Für die völlig abgeschnittenen Gebiete sind gesonderte Informationen für die Anlieger zu erstellen, die an diese direkt verteilt werden (z.B. Hauswurfsendung).
Diese Informationen sind mindestens zweimal und spätestens eine Woche vor der Veranstaltung zu übermitteln. Sie müssen unmissverständlich über die zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen informieren und den Betroffenen auch den jeweiligen ungefähren Zeitrahmen der Beeinträchtigung nennen (genaue Zeit- und Streckenangaben, Hinweis auf fehlende Durch- und Ausfahrtmöglichkeiten).
Dies gilt insbesondere für folgende Gebiete:
-Westseite der Oberföhringer Straße
-Montgelasstraße/Steirbachstraße/Neuberghauser Straße -Umkreis Osterwald-/Biedersteiner Straße
-Gyßlingstraße
-Theo-Prosel-Weg
Die Liste der Straßen für die Anliegerinformation ist dem Kreisverwaltungsreferat sowie der Polizei für den Fall eventueller Beschwerden zur Kenntnis zu übermitteln.
Die Deutsche Post AG ist rechtzeitig über die Sperrungen aufgrund der Veranstaltung zu informieren, damit Eilzustellungen auch am Veranstaltungstag durchgeführt werden können.
Spätestens am Veranstaltungstag ab 6 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung ist durch den Veranstalter ein Bürger- und Sorgentelefon einzurichten. Die Telefonnummern sind rechtzeitig vorher in der Presse zu veröffentlichen. Dabei muss eine ausreichende Anzahl von Leitungen vorhanden sein, um die Erreichbarkeit auch während der laufenden Veranstaltung zu garantieren.
Die Teilnehmer sind frühzeitig über die vorhandenen Parkmöglichkeiten zu informieren.“
Der Veranstalter legte dem Kreisverwaltungsreferat sowie der zuständigen Polizeidienststelle am 21.8.2019 einen Entwurf der Anwohnerinformation zur Genehmigung vor. Diese wurde seitens des Kreisverwaltungsreferates am 26.8.2019 erteilt.
Frage 2:
Wenn ja, warum wurde die – sonst immer in dem Genehmigungsbescheid – übliche Auflage – z.B. für die neu in den Laufweg integrierte Türkenstraße – nicht ausgeführt?
Antwort:
Zu dieser Frage hat das Kreisverwaltungsreferat den Veranstalter um Stellungnahme gebeten.
Der Veranstalter beauftragte einen Verteildienst mit der Zustellung der Anwohnerinformation. Dieser teilte diesbezüglich mit, dass die Anwohnerinformation zuverlässig zugestellt wurde. In der Türkenstraße wurde dies durch Stichproben in den Hausnummern 16, 24 und 30 belegt. Der Kontrollnachweis liegt dem Kreisverwaltungsreferat vor.
Das Kreisverwaltungsreferat hat daher keinen Grund für Zweifel an einer ordnungsgemäßen und flächendeckenden Verteilung der Anwohnerinformation durch den Veranstalter bzw. die durch ihn beauftragte Firma. Das zuständige Veranstaltungs- und Versammlungsbüro wird gleichwohl im Rahmen des nächsten Marathons erneut auf die strikte Einhaltung der Anwohnerinformation achten.
Frage 3:
Wenn nein, warum wurde dem Veranstalter keine Auflage gemacht, die Anwohner über den Laufweg und die Zeitdauer der Veranstaltung – insbesondere dort wo ein neuer Laufweg gewählt wurde – zu informieren?
Antwort:
Es wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Falls es ein Versäumnis der Stadt bei der Benachrichtigung gegeben hat, wird das für die nächste Großveranstaltung in der Vorbereitung und die Auflagen künftig aufgenommen?
Antwort:
Diesbezüglich wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass diese Angelegenheit damit erledigt ist.