Wie wird der Jugendschutz auf der Wiesn kontrolliert?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (FDP-Fraktion) vom 2.10.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 2.10.2019 beziehen Sie sich auf die mediale Berichterstattung zum Jugendschutz auf dem Oktoberfest und führen aus:
„Aus einem Artikel vom 1.10.2019 in der Münchner Merkur geht hervor, dass Jugendliche unter 16 Jahren in den Bierzelten des Oktoberfestes, ohne kontrolliert zu werden, Bier bestellen konnten. In Deutschland – und damit auch in Bayern – gilt ein besonders hartes Jugendschutzgesetz, um die Jugendlichen unter anderem vor den Gefahren durch Alkohol zu schützen. Die Beachtung des Gesetzes sollte auch auf dem größten Volksfest der Welt kontrolliert und durchgesetzt werden.“
Die sechswöchige Frist zur Beantwortung konnte aufgrund von Abwesenheitszeiten nicht eingehalten werden. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zu Ihrer Anfrage vom 2.10.2019 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche Kontrollen zur Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes werden auf dem Oktoberfest vollzogen?
Antwort:
Es finden täglich Eingangskontrollen an den Zelteingängen durch geschultes Ordnungspersonal statt.
Das Team Jugendschutz des Stadtjugendamtes führt täglich Kontrollrundgänge, teilweise gemeinsam mit Polizei, durch.
Das Verkaufspersonal lässt sich im Zweifelsfall den Ausweis von jungen Menschen vorlegen.
Weiterhin finden im Vorfeld des Oktoberfestes Kooperationsgespräche zwischen allen relevanten Akteuren statt. In diesen Austausch-Foren zwischen Festwirt*innen, Polizei, Feuerwehr, Aicher Ambulanz, „Sichere Wiesn fürMädchen und junge Frauen“ u.a. sind Kinder- und Jugendschutz fester Bestandteil der Besprechungen.
Die Wirt*innen erhalten jedes Jahr zusätzlich einen sogenannten „Wirtebrief“, in dem alle aktuellen Informationen zum Jugendschutz zusammengefasst sind.
Das Jugendschutz-Team organisiert jedes Jahr eine Schulung für das Ordnungspersonal in den Festzelten. Hier werden die Teilnehmenden über die geltenden Jugendschutzbestimmungen informiert und die Regularien zur Umsetzung besprochen. Die Schulung ist von den Festwirt*innen explizit gewünscht und wird als Arbeitszeit angerechnet.
In allen Zelten und an alle Verkaufsstellen werden Jugendschutz-Aushänge verteilt und es wird darauf geachtet, dass diese dauerhaft gut sichtbar angebracht sind. Dabei wird das Personal wiederholt für die gesetzlichen Bestimmungen sensibilisiert und auf die Konsequenzen bei Verstößen hingewiesen. Während des gesamten Oktoberfestes finden Kontrollen der Jugendschutz-Aushänge statt.
Frage 2:
Wie oft werden diese Kontrollen durchgeführt und von wem?
Antwort:
Mehrmals täglich führt das Jugendschutz-Team Kontrollen auf dem Oktoberfest durch. Dabei gehen zwei bis drei Helfer*innen des Jugendschutz-Teams auf dem Gelände durch die Zelte und Biergärten und haben hierbei ein besonderes Augenmerk auf Jugendliche bzw. auf deren Alkoholkonsumverhalten. Diese Kontrollrundgänge finden teilweise gemeinsam mit den Jugendbeamt*innen der Polizei statt.
Alkoholisierte Jugendliche werden in die Jugendschutzstelle im Verwaltungsgebäude auf dem Oktoberfest oder gegebenenfalls in die Ambulanz bzw. auf die Polizeiwache gebracht und im Anschluss ihren Personensorgeberechtigten übergeben. Können diese nicht erreicht werden oder bestehen andere Hinderungsgründe im Hinblick auf eine Kindeswohlgefährdung, nimmt das Stadtjugendamt sie in Obhut.
Bei Verstößen gegen die Oktoberfestregelungen bzw. gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen erfolgt eine Personenkontrolle durch die Polizei und eine Information über den Verstoß an das Bedienungs- bzw. Ordnungspersonal sowie an die Festwirtin oder den Festwirt. Das Fehlverhal-ten von Personal führt zu personalrechtlichen Konsequenzen, beispielsweise wurden Bedienungen entlassen.
Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen sind zu dem Thema in der täglichen Lage-Besprechung gemeinsam mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, Kreisverwaltungsreferat, Polizei, Feuerwehr u.a.
Die Helfer*innen des Jugendschutz-Teams sind alle sehr erfahren und erhalten im Vorfeld des Oktoberfestes eine Unterweisung durch das Stadtjugendamt.
Die Jugendschutzstelle ist täglich mit ein bis zwei hauptamtlichen Mitarbeiter*innen und im Durchschnitt mit drei Helfer*innen besetzt.
Frage 3:
Wie oft wurden Verstöße gegen das Gesetz geahndet?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat hat auf Anfrage mitgeteilt: „dass bei der Bußgeldstelle keine Anzeigen wegen festgestellten Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz auf dem Oktoberfest vorliegen“.
Frage 4:
Welche Zusammenarbeit im Hinblick auf die Einhaltung des Jugendschutz- gesetzes mit den Betreibern der Festzelte gibt es?
Antwort:
Gemeinsame Austausch-Gespräche mit den Festwirt*innen sind strukturell bei der Festleitung verortet. In diesen Austausch-Foren ist der Jugendschutz regelmäßig Thema, sowohl präventiv als auch indiziert. Werden Verstöße während der o.g. Kontrollgänge festgestellt, wird umgehend das Gespräch mit der jeweiligen Festwirtin oder dem jeweiligen Festwirt gesucht. Teilweise wird auch die Festwirtin oder der Festwirt durch sein Ordnungspersonal von Vorkommnissen informiert und sucht anschlie-ßend die Jugendschutzstelle auf.
Die Kontrollen im betroffenen Zelt werden daraufhin verstärkt.
Frage 5:
Ist eine tiefer gehende Zusammenarbeit geplant? Wie sieht diese aus?
Antwort:
Die Zusammenarbeit wird bisher von allen Beteiligten als durchweg positiv und konstruktiv beurteilt. Tatsächlich ist für 2020 ein Ausbau der Präsenzzeiten der Jugendschutzstelle auf dem Oktoberfest geplant. Zudem soll die Kooperation mit der Polizei (vermehrt gemeinsame Kontrollgänge) ausgebaut werden. Speziell mit den Festwirt*innen ist in Bezug auf die Einhaltung und Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen ein gemeinsames
Pressegespräch für das Oktoberfest 2020 geplant.
Der Jugendschutz des Stadtjugendamtes sieht seine Aufgabe nicht nur in der Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung, sondern insbesondere in der präventiven Aufklärungs- und Informationsarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Zudem soll die Elternverantwortung durch Information und Beratung seitens des Stadtjugendamtes im Hinblick auf Konsumverhalten und Freizeitgestaltung der jungen Menschen gestärkt werden.
Über die vielfältigen Aspekte und Herausforderungen des Jugendschutzes und die Arbeit des Jugendschutz-Teams im Stadtjugendamt ist eine Information des Stadtrats im Jahr 2020 vorgesehen.