In der Brieger Straße gilt ab sofort an der Einmündung zur Allacher Straße ein Rechtsfahrgebot. Damit ist ein Linksabbiegen in die Allacher Straße nicht mehr möglich. Zudem gilt ein Wendeverbot in der Allacher Straße.
Hintergrund dieser Maßnahme sind Verkehrsunfälle, die sich beim Linksabbiegen aus der Brieger Straße in die Allacher Straße ereignet haben. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat die Unfallkommission daher entschieden, das Linksabbiegen aus der Brieger Straße zu untersagen. In diesem Zusammenhang ist auch das Wenden auf der Allacher Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts, auf Höhe Brieger Straße, nicht mehr möglich. Das Rechtsfahrgebot sowie das Wendeverbot werden als Sofortmaßnahmen mit entsprechenden Beschilderungen vorgenommen und zeitnah durch eine Änderung der Fahrbahnmarkierung ergänzt.
Der Unfallkommission, bestehend aus Vertretern des Kreisverwaltungsreferats, des Baureferats und des Polizeipräsidiums München, ist bewusst, dass die Einführung des Rechtsfahrgebots und Wendeverbots für einige Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Anwohner und Anlieger einen Umweg bedeuten kann. Die Maßnahmen dienen jedoch der Erhöhung der Verkehrssicherheit und sind zur Vermeidung von weiteren gleichgelagerten Verkehrsunfällen notwendig.