Raum für Kunst und Kultur II Konzept „Mehr Raum für Kunst und Kultur in München“ entwickeln
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Katrin Habenschaden, Dominik Krause, Sabine Krieger, Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 11.4.2019
Antwort Stadtbaurätin Professor Dr.(I) Elisabeth Merk:
Sie haben am 11.4.2019 den Antrag Nr. 14-20/A 05222 „Raum für Kunst und Kultur II, Konzept „Mehr Raum für Kunst und Kultur in München“ entwickeln“ gestellt, der wie folgt lautet:
„Die Stadtverwaltung entwickelt gemeinsam mit den relevanten Akteuren ein Konzept, durch das in der wachsenden, dichter und teurer werdenden Stadt Räume für Kunst und Kultur bewahrt und neu geschaffen werden. Dies betrifft insbesondere Ateliers, Musikproberäume sowie weitere Räumlichkeiten, etwa für Tanz und Theater. Dabei sollen z.B. folgende Wege geprüft werden:
-Räume für Kunst und Kultur in allen Neubaugebieten (z.B. Im Münchner Nordosten und Norden, Freiham) und Überplanungen bereitstellen -Entwicklung von Kreativquartieren mit Vernetzungen an bestimmten Orten, an denen schon künstlerische Nutzungen vorliegen -Weiterentwicklung der Sozialorientierten Bodenordnung (SoBoN) in die Richtung einer Einbeziehung kultureller Infrastruktur Begründung Künstlerinnen und Künstler stehen in der wachsenden, dichter und teurer werdenden Stadt vor dem Problem einer enormen Raumnot. In einem vom Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler ausgehenden Positionspapier wird davor gewarnt, dass deshalb ‚Künstlerinnen und Künstler abwandern oder ihre Profession nicht mehr ausüben können‘ (aktueller Link: https://exist-space.wixsite.com/exist/info). Deshalb sollten alle Instrumentarien genutzt werden, um in Gebieten, die neu bebaut bzw. überplant werden, auch die kulturelle Infrastruktur zu schaffen, die (genauso wie die verkehrliche und soziale) unabdingbarer Teil einer lebendigen Stadt ist.“
Am 24.7.2019 hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Sie um Terminverlängerung bis zum 30.1.2020 ersucht, der Sie am 13.8.2019 zugestimmt haben. Dafür bedanke ich mich bei Ihnen. Einer zweiten Fristverlängerung vom 30.1.2020 mit dem Ziel einer ressortübergreifenden Abstimmung Ihres Antrags „Raum für Kunst und Kultur II“ bis zum 30.4.2020 haben Sie nicht zugestimmt. Dadurch war eine abschließende Abstimmung insbesondere im Kontext des Antrags „Raum für Kunst undKultur I: Beirat Raum für Kunst und Kultur gründen“ mit dem federführend befassten Kulturreferat nurmehr bedingt möglich.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, da er sich auf eine zur Zeit in der Konzeption, Planung bzw. in der Umsetzung befindliche Maßnahme der Verwaltung bezieht. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag „Raum für Kunst und Kultur II, Konzept „Mehr Raum für Kunst und Kultur in München“ entwickeln“ teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in Abstimmung mit dem Kompetenzteam
Kultur- und Kreativwirtschaft und dem Kulturreferat Folgendes mit:
Die demographische Entwicklung der Landeshauptstadt München und die damit einhergehende bauliche und preisliche Entwicklung der vergangenen Jahre bedingt neue Konzepte und Maßnahmen, um auch in Zukunft Kunst und Kultur sowie die kultur- und kreativwirtschaftliche „Szene“ in den Quartieren zu halten bzw. neu anzusiedeln. Die Sicherung und Etablierung solcher – in der Regel mit geringerer eigener Finanzkraft ausgestatteter – Nutzungen ist ein wesentlicher Baustein für ein lebenswertes Wohnumfeld und attraktive städtische Quartiere im Besonderen wie auch für die Kulturlandschaft und die Wirtschaftsstruktur Münchens allgemein. Der Kreativstandort München liegt im europäischen Vergleich aktuell an zweiter Stelle hinter Paris, im Vergleich deutscher Städte sogar auf dem ersten Platz. Das bestätigt der von der EU-Kommission vorgestellte Vergleichsmonitor (vgl. Rathaus-Umschau 198/2019 v. 17.10.2019).
Es ist daher im Sinne der Schaffung und des Erhalts von Urbanität in geeigneten Stadtquartieren, beispielsweise durch belebte Erdgeschossnutzungen, wie auch zur Sicherung der Attraktivität Münchens als Standort für Kunst, Kultur sowie kultur- und kreativwirtschaftliche Akteure erforderlich, mehr und insbesondere mehr bezahlbaren Raum für entsprechende Zielgruppen zu entwickeln. Dies erfordert zunächst die Sicherung vorhandener und die Schaffung neuer Raumkapazitäten, die sich für die heterogene Zielgruppe der Kunst- und Kulturschaffenden sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft eignen. Damit verbunden sind regelmäßig die Fragen der Dauerhaftigkeit und der Finanzierbarkeit solcher Nutzungen. Gerade angesichts der hohen Konkurrenz verschiedener Interessen, die sich auf Flächen inder Landeshauptstadt richten, einerseits und dem Ziel der städtischen Referate, in der dichter werdenden Stadt existierende und auch neue Qualitäten für die Bürgerschaft zu gewährleisten, ist der alltägliche „Mehrwert“ von Räumen für Kunst und Kultur(wirtschaft) für Quartiere und Stadtteile ausdrücklich zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund arbeitet die Verwaltung bereits auf verschiedenen Ebenen daran, Räume für die genannten Zielgruppen nutzbar zu machen bzw. zu aktivieren. Gleichwohl ist künftig insoweit ein umfassenderes Konzept erforderlich, das die bisherigen Aktivitäten bündelt und koordiniert, neue Strategien aufzeigt, Projekte anstoßen kann und die Finanzierungsfragen behandelt. Auch im Hinblick auf diese Zielrichtung wurde im Referat für Stadtplanung und Bauordnung gemeinsam mit dem referatsübergreifenden Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft (KuK) ein Gremium eingerichtet, das an entsprechenden Projekten arbeitet. Hieran sind auch das Kulturreferat, das Kommunalreferat, das Referat für Arbeit und Wirtschaft sowie die städtischen Wohnungsbaugesellschaften beteiligt. Im Rahmen dieser Kooperation sollen aktuell unter anderem (Pilot-)Projekte initiiert und auf deren Erfolgsfaktoren hin untersucht werden.
Als ein zentrales Handlungsfeld sieht das Kulturreferat auch das Thema „Stadt entwickeln“ im Kontext kulturbezogener Strategien. Als ein Baustein für dieses strategische Handlungsfeld ist vorgesehen, dass unter Federführung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung in enger Zusammenarbeit mit dem Kulturreferat und dem Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft ein Konzept erarbeitet wird, das auf die räumlich-planerische Verortung von Kunst- und Kultureinrichtungen und Raumkapazitäten für die Kultur- und Kreativwirtschaft fokussiert ist. Dabei sind auch die Effekte für urbane Quartiere und die Lebensqualität des Wohnumfeldes zu berücksichtigen. Bei der Entwicklung des Konzepts ist eine Beteiligung des Kommunalreferats und des Referats für Arbeit und Wirtschaft sowie eine geeignete Form der Einbringung der Bedarfe von Kunst- und Kulturschaffenden bzw. der Kultur- und Kreativwirtschaft vorgesehen.
Das Konzept soll sowohl neue Planungsgebiete wie auch Bestandsquartiere berücksichtigen und auf die im Antrag genannten weiteren Aspekte und Fragen eingehen. Der Stadtrat wird zu gegebener Zeit über die Ergebnisse informiert werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.