Wertstoffcontainer mit digitalen Füllstandsmeldern ausstatten
Antrag Stadtrat Sven Wackermann (CSU-Fraktion) vom 26.9.2019
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft des Eigenbetriebes, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) i. V. m. der Betriebssatzung des AWM der Werkleitung obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 26.9.2019, in dem Sie bitten, gemeinsam mit der Firma Remondis ein Konzept zu entwickeln, wie Wertstoffcontainer mit digitalen Füllstandsmeldern ausgestattet werden könnten, teile ich Ihnen Folgendes mit:
Über den Einsatz von Füllstandssensoren können nur die Betreiberfirmen Remondis und Wittmann entscheiden, da ein solches System durch diese umgesetzt und finanziert werden muss.
Auf Anfrage teilten diese mit, dass die digitale Füllstandsmeldung zur Erfassung von Glas gerade als Test in einer Gebietskörperschaft in Süddeutschland läuft. Zur Kosten-Nutzen-Analyse kann deshalb noch keine Aussage getroffen werden.
Zudem sei die digitale Füllstandsmeldung für die Fraktion Leichtverpackungen (LVP) weniger geeignet, da diese über ein Volumenmeßsystem läuft. Leichtverpackungen (z.B. Folien) können sich im Behälter entfalten bzw. ihre Form verändern und so Fehlmeldungen auslösen.
Die Firmen sagten jedoch zu, die technischen Entwicklungen weiter zu beobachten und schließen mittel- und langfristig die Nutzung von Füllstandsmeldern nicht aus.
Der AWM testet derzeit gemeinsam mit der Stadtwerke München GmbH an 30 Altkleiderbehältern den Einsatz eines Füllstandsmeßsystems. Sollte der Versuch positive Ergebnisse hervorbringen, ist beabsichtigt, 750 kommunale Altkleiderbehälter mit entsprechenden Sensoren auszustatten, um eine optimierte Tonnenplanung generieren zu können und eine Überfüllung der Container durch rechtzeitige Leerung zu vermeiden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.