Sehr gute Netzanbindung in allen U-Bahnen, Trambahnen und in den
Bussen
Antrag Stadtrat Sven Wackermann (CSU-Fraktion) vom 26.9.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Telefonnetzbetreiber auf, entlang der Bus-, Tram- und U-Bahnlinien eine sehr gute Internet Netzanbindung, insbesondere im Rahmen des 4G- und 5G-Netzausbaus sicherzustellen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die o.g. Thematik fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchener Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die um Stellungnahme gebetene SWM/MVG teilte uns hierzu mit, dass für den Ausbau generell die Provider zuständig sind, auf welche wir keinen Einfluss nehmen können.
Die SWM/MVG begrüßen aber grundsätzlich den Mobilfunknetzausbau im Umfeld der Münchner Bus-, Tram- und U-Bahnlinien. Eine schnelle und stabile Internetanbindung bietet den Fahrgästen zusätzlichen Komfort. Darum stellt die SWM/MVG für den Ausbau der notwendigen Infrastruktur durch die Provider gerne den Platz zur Verfügung, sofern keine sicherheitsrelevanten oder technischen Bedenken bestehen.
Die Verantwortung für Ausbaumaßnahmen sowie die anfallenden Kosten tragen grundsätzlich die Mobilfunknetzbetreiber.
Da etwaige Gefahren für den Brandschutz (z.B. durch Verkabelungen) auftreten können, hat die Technische Aufsichtsbehörde der Regierung von Oberbayern immer das letzte Wort.
Grundsätzlich sehen die SWM/MVG den Mobilfunkstandard 5G als die nachhaltigste Variante zur Internet-Versorgung von Fahrgästen an Haltestellen und Fahrzeugen des Münchner ÖPNV.Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der SWM/MVG Kenntnis zu nehmen und hoffe dennoch, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.